Das Müll-Desaster vom Neapel hat ein europäisches Nachspiel für Italien: Der EuGH hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung (C‑297/08) festgestellt, dass Italien damit in eklatantem Ausmaß seine EU-vertraglichen Verpflichtungen verletzt habe. Unbeeindruckt zeigten sich die Luxemburger Richter insbesondere von der Ausflucht, die Deponieplanungen seien eben auf fürchterlich viel Widerstand bei der Bevölkerung gestoßen, und allerhand kriminelle Machenschaften habe es gegeben, alles in allem nichts weniger als höhere Gewalt. Man sieht förmlich die Italiener ihre Schultern anheben, ihre Mundwinkel herunterziehen und – „Ah! Que porca miseria!“ – die Arme zu einer Geste resignativer Vergeblichkeit ausbreiten.
Nichts da, sagt der EuGH:
Zur Existenz krimineller Aktivitäten oder zur Tätigkeit von Personen, die als „am Rande der Legalität“ agierend dargestellt wurden, im Sektor der Abfallbewirtschaftung genügt der Hinweis, dass dieser Umstand, wäre er nachgewiesen, den Verstoß dieses Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/12 nicht rechtfertigen könnte (Urteil vom 18. Dezember 2007, Kommission/Italien, Randnr. 51).
Das finde ich fast schon wieder ein bisschen humorlos, ehrlich gesagt.
