Der Bundestag muss zustimmen, wenn das Geld der Deutschen verliehen oder ausgegeben wird. Das wissen wir seit letztem September. Jetzt hat sich unser Erkenntnisstand insofern vermehrt, als wir wissen, dass der BUNDESTAG zustimmen muss, wenn das Geld der Deutschen verliehen oder ausgegeben wird.
Die Bundesregierung hatte nach dem Urteil vom September geglaubt, die geforderte Beteiligung des Parlaments an der Euro-Rettung lasse sich auch dadurch herstellen, dass neun handverlesene Mitglieder des Bundestags dieses Recht anstelle ihrer 620 Kolleginnen und Kollegen ausüben, auf dass nicht am Ende die Parlamentsbeteiligung zu etwas ausarte, was sich der Kontrolle der Regierung entzieht.
An dieser famosen Idee war das BVerfG nicht ganz unschuldig, hatte es doch in seinem Urteil ohne weitere Begründung (wohl um das Gesetz nicht für nichtig erklären zu müssen) ausdrücklich für zulässig erklärt, statt aller 620 Abgeordneten nur die 41 Mitglieder des Haushaltsausschusses zu beteiligen. Wenn das so ist, hatte sich offenbar der Gesetzgeber gedacht, warum dann nicht gleich die geringstmögliche Zahl, die halbwegs die Kräfteverhältnisse der Fraktionen noch abbildet? Und so wurde es gemacht.
Das zwingt den in Rumpfbesetzung (ohne Di Fabio und Mellinghoff) auftretenden Zweiten Senat in seinem heute verkündeten einstimmigen Urteil zu ein paar klarstellenden Bemerkungen:
- Wenn man ein Sondergremium einrichtet, weil eine Befassung des Plenums des Bundestags zu allen möglichen fürchterlichen Folgen führen würde, dann müsste eine Befassung des Plenums tatsächlich zu den besagten fürchterlichen Folgen führen.
- Wenn man behauptet, die Voraussetzungen für dieses Sondergremium lägen in bestimmten Fällen „regelmäßig“ vor, dann müssen die Voraussetzungen in diesen Fällen tatsächlich regelmäßig vorliegen.
- Wenn man dieses Gremium so besetzt, dass sich die Kräfteverhältnisse der Fraktionen darin wiederspiegeln, dann müssen sich darin auch tatsächlich die Kräfteverhältnisse der Fraktionen wiederspiegeln (d.h. die Union kann der FDP nicht einfach einen Sitz abtreten, nur weil sie das für koalitionspolitisch opportun hält).
