Im Januar habe ich hier über einen klitzekleinen und auffällig unauffälligen BVerfG-Beschluss berichtet, in dem der Zweite Senat den Klägern im Eurorettungs-Verfahren trotz ihres Unterliegens das Recht zuspricht, ein Drittel ihrer Auslagen erstattet zu bekommen.
Das erschien mir ziemlich sonderbar, erstens dass das gesondert passiert und nicht im Urteil selbst, zweitens ohne Pressemitteilung und drittens überhaupt: Die hatten doch verloren, und zwar nicht nur zu zwei Dritteln, sondern ganz und gar. Was soll das?
Jetzt schreibt heute Heribert Prantl in der Süddeutschen (offline) auch über diesen Beschluss und fügt noch ein paar höchst erstaunliche Details hinzu:
Offenbar hat Gauweilers Bevollmächtigter Dietrich Murswiek beim Senat beantragt, einen Fantastilliardenbetrag als Gegenstandswert festzusetzen, und zwar mit dem charmanten Hinweis, bei der Eurorettung gehe es schon allein des Risikos für den Staatshaushalts um so irre viel Geld, dass 50 Millionen Euro Gegenstandswert nur rund ein Tausendstel des ökonomischen Wertes erfasse und daher schon mal auf jeden Fall vollkommen unangemessen wäre.
Ich weiß nicht, was Gauweiler und Murswiek für Absprachen haben. Aber jedenfalls, sofern sich das Anwaltshonorar am Gegenstandswert bemisst, kann man wohl davon ausgehen, dass ein Drittel Auslagenerstattung eine sehr, sehr substanzielle Summe ergibt.
Dazu kommt, dass Gauweiler ja nicht nur von Murswiek, sondern auch von seinem Kanzleipartner Wolf-Rüdiger Bub vertreten wurde. Wozu er den auch noch brauchte? Er wird sich bestimmt irgendwie nützlich gemacht haben. Ganz sicher aber wird er eine Rechnung stellen.
Geradezu rührend finde ich vor diesem Hintergrund die Offenherzigkeit, mit der der Zweite Senat in seinem Auslagenerstattungsbeschluss die Gründe darlegt, die ihn zu seiner Drittel-Billigkeits-Entscheidung bewogen haben:
Die Frage nach der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden wird unter dem Gesichtspunkt der Rüge einer Verletzung der dauerhaften Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestages im Sinne der Beschwerdeführer beantwortet.
Die Zulässigkeitshürde genommen zu haben, war hier tatsächlich insofern ein besonderes Verdienst, als ich immer noch nicht recht verstanden habe, wieso die Verfassungsbeschwerde nicht unzulässig war. Aber bitte, der Senat ist seit Maastricht der festen Überzeugung, dass das Grundgesetz befiehlt, dass die deutsche Europapolitik von jedem Bürger aus Sorge um die Demokratie in Karlsruhe vor Gericht gestellt werden kann.
So gesehen ist es konsequent, wenn die Bürger, die diese Mühe auf sich nehmen, dann auch auf ihre Kosten kommen. Man kann ihnen zwar nicht Recht geben, das nicht. Aber es ist doch sehr wichtig, dass sie trotzdem klagen. Denn sonst müsste der Senat womöglich ungefragt beiseite stehen. Und dass das nicht passiert, ist uns doch sicher ein paar Kröten wert, oder nicht?
Foto: Bill S, Flickr Creative Commons