Oberster NRW- Verfassungsrichter wirft Karlsruhe Nazi- Verharmlosung vor

23. Januar 2013

Oberster NRW- Verfassungsrichter wirft Karlsruhe Nazi- Verharmlosung vor

Das Oberverwaltungsgericht Münster liegt seit langem mit dem Bundesverfassungsgericht über Kreuz, was den Umgang mit Neonazi-Demonstrationen betrifft. Das OVG findet, die müsse man, wenn irgend möglich, verbieten. Karlsruhe dagegen sagt, Meinungs- und Versammlungsfreiheit endet nicht dort, wo Meinungen und Versammlungen anfangen scheußlich zu werden, und hat entsprechende Urteile aus Münster immer wieder aufgehoben, was das OVG wiederum mitnichten dazu bewogen hat, von ihrer Linie abzuweichen.

Jetzt aber erreicht der Konflikt der NRW-Verwaltungs- und der Karlsruher Verfassungsrichter – zumindest was den Stil der Auseinandersetzung betrifft – eine neue Eskalationsstufe.

Michael Bertrams, der scheidende Präsident des OVG Münster sowie des Verfassungsgerichtshofs von Nordrhein-Westfalen, hat anlässlichs seines Übertritts in den Ruhestand dem Kölner Stadtanzeiger ein Interview gegeben. Dort sagt er folgendes:

Wenn das Bundesverfassungsgericht das öffentliche Agieren einer Partei wie der NPD über viele Jahre immer wieder durchwinkt, dann entsteht sehr schnell der Eindruck, »so schlimm kann das mit dieser Partei ja wohl nicht sein, sonst hätte das oberste Gericht des Landes bestimmt anders entschieden«. Denken Sie nur daran, dass die NSU-Morde in die Zeit der sehr liberalen – ich möchte am liebsten sagen: libertinären – Karlsruher Rechtsprechung fielen.

Daraufhin fragt der Interviewer nach: Ob er einen Zusammenhang sehe? Richter Bertrams‹ Antwort:

Hätte das Verfassungsgericht die Existenz solcher hochaggressiven Strukturen bis hin zur Mordbereitschaft vor Augen gehabt, wäre die Rechtsprechung sicher anders ausgefallen. Man hat den Rechtsextremismus viel zu lange verharmlost und dramatisch unterschätzt.

Da bleibt mir doch erst mal die Spucke weg. Behauptet da einer der höchstrangigen Verwaltungsrichter des Landes, es gebe einen Zusammenhang zwischen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht und den NSU-Morden?

Streng genommen stellt er nur die Vermutung auf, dass Karlsruhe bei Kenntnis der NSU schärfer geurteilt hätte. Aber dazu muss man schon genau hinschauen. Der Interviewer fragt ja extra noch einmal nach, und statt »Nein, auf keinen Fall!« bekommt er die Behauptung zur Antwort, »man« (= Karlsruhe) habe den Rechtsextremismus »viel zu lange« verharmlost. Das im Sinn von »zu lange, um die NSU-Morde zu verhindern« zu verstehen, scheint mir auf geradezu offenkundige Weise nahezuliegen.

Und wenn es tatsächlich so gemeint war? Wenn ein Polizist oder meinetwegen auch ein Innenminister so etwas sagen würde, dann wäre das zwar auch ein Skandal, aber wenigstens rollenkonform. Die sind dazu da, uns vor den bösen Buben zu schützen. Wenn die sauer werden, wenn Karlsruhe ihnen da in die Quere kommt, muss man das nicht teilen, aber man kann es verstehen.

Aber hier haben wir es mit einem Richter zu tun.

So sympathisch ich es finde, dass Herr Bertrams Nazis schauderhaft findet und politisch dafür ist, sie zu bekämpfen und Antisemitismus, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit aus der öffentlichen Meinungsbildung rauszuhalten – als Richter ist seine Aufgabe, die Grundrechte von Bürgern vor staatlichen Eingriffen zu schützen, soweit das Grundgesetz es befiehlt. Nennt mich naiv, aber auch Verwaltungsrichter haben meiner Meinung nach diese Aufgabe.

Nazis sind Bürger. Es tut weh, das auszusprechen. Aber es ist nun mal so.

Das Bundesverfassungsgericht hat meinen höchsten Respekt dafür, dass es sich – bis hin zur Grenze der Verherrlichung des Naziregimes, siehe Wunsiedel-Entscheidung – nicht auf die schiefe Ebene begeben hat, zu sagen, nur liebe Meinungen sind geschützte Meinungen und nur Versammlungen für Frieden, Freiheit und Völkerverständigung sind geschützte Versammlungen.

Wer, wie das OVG Münster und sein Präsident Bertrams es tun, materielle Kriterien anlegen und den Schutzbereich von Freiheitsgrundrechten anhand eines so genannten »historischen Gedächtnisses« des Grundgesetzes einschränken möchte, der springt mit Schwung auf diese schiefe Ebene und braucht sich nicht zu wundern, wenn er gehörig ins Schlittern kommt.

Man könnte noch viel zu dem Interview sagen. Schon der Ausdruck »libertinär«: So bezeichnet man, wenn ich das richtig sehe, jemanden, den meine Urgroßtante einen »Wüstling« genannt hätte, einen zügellosen Sex-Maniac. Was, Herr Bertram, wollten Sie uns da sagen? Oder haben Sie da einfach nur so vor sich hingezetert?

In Karlsruhe bemüht man sich ein Straight Face aufzusetzen. „Die eigentümlichen Rechtsansichten des Herrn Dr. Bertrams sind dem Gericht bekannt und werden von hier aus nicht kommentiert“, sagt mir ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts auf Nachfrage.

Naja, der Mann geht ja jetzt in Rente. Der Ruhestand sei ihm von Herzen gegönnt.

Schreibe einen Kommentar