Es gibt noch mehr sture Richter in Bayern

17. April 2013

Es gibt noch mehr sture Richter in Bayern

Der Vorsitzende des 6. Strafsenats des OLG München ist ein sehr hohes Tier in der bayerischen Justiz, ein Amtsrichter am AG Landau a.d. Isar eher nicht so. Dass beide stolze Diener der bayerischen Rechtspflege sind, zeigt ihr offenbar geteilter Widerwillle, von irgendwelchen Leuten aus Karlsruhe Belehrungen entgegen zu nehmen.

Heute hat das BVerfG eine Kammerentscheidung veröffentlicht, wonach das AG Landau in einem Streit um eine Telefonrechnung das Recht auf rechtliches Gehör des Telefonkunden verletzt hat. Das kommt immer wieder mal vor. Was dagegen äußerst selten vorkommt, ist, dass der gleiche Amtsrichter sich in dem gleichen Fall wegen des gleichen Verfassungsverstoßes schon einmal eine eingefangen hat in Karlsruhe. Dieser wollte es offenbar wirklich wissen.

In dem Fall ging es um eine Klage gegen einen Mann, der eine Internet-by-call-Einwahlverbindung genutzt hatte, die angeblich 0,1 Cent pro Minute kosten sollte. Stattdessen stellte ihm der Dienstanbieter 0,25 Cent in Rechnung und verklagte ihn auf Zahlung von rund 500 Euro. Der Beklagte protestierte, ihm sei keine Tarifänderung mitgeteilt worden, außerdem sei ein solcher Preisanstieg sittenwidrig.

Mit solchen Sparifankerln braucht man dem Amtsgericht in Uschi Glas‘ Heimatstadt jedoch nicht zu kommen: Der Beklagte habe keine »qualifizierten und berücksichtigungsfähigen substantiierten Einwendungen« vorgebracht, sagte der Richter. Hätte er sich halt selber über den gültigen Tarif informiert. Und sittenwidrig? Das Gericht könne »keine Sittenwidrigkeit erkennen, da ein Verstoß gegen die guten Sitten nach § 138 BGB nicht erkennbar« sei.

Dieser niederbayerischen Logik mochte sich indessen die 2. Kammer des Ersten Senats im Jahre 2011 nicht anschließen. Wer handfeste Einwände gegen eine Forderung vorbringt und daraufhin solches zu hören bekommt vom Gericht, dessen Grundrecht auf rechtliches Gehör sei verletzt, befand die Kammer und verwies den Fall nach Landau zurück.

Es kam zu einer neuen Verhandlung vor dem gleichen Richter. Noch im Termin erging das Urteil: Klage stattgegeben, Anspruch schlüssig dargelegt, Einwände alles Käse. Zum Einwand der Sittenwidrigkeit, den der Beklagte inzwischen auch durch ein Sachverständigengutachten untermauert habe, fiel dem Amtsrichter nur ein, dass er sich selber schlau gemacht und dabei festgestellt habe, dass die Preise halt schwanken und es auch noch viel höhere Preise gebe, weshalb von Wucher keine Rede sein könne.

Auch dieses Urteil landete vor der 2. Kammer des Ersten Senats, und mit bewundernswertem Gleichmut führen die drei Kammermitglieder den Landauer Kollegen in die Grundlagen des Zivilrechts, Allgemeiner Teil, ein: In kurzen Worten umreißen sie, wie man § 138 I BGB prüft. Was der Landauer Richter geschrieben habe, offenbare dagegen ein „krasses Fehlverständnis“ dieser Norm. Ergebnis: Erneute Aufhebung, Zurückverweisung nach Landau – diesmal ausdrücklich an „einen anderen Richter des Amtsgerichts“.

Ich komme selbst aus Bayern und habe daher einen Soft Spot für Exemplare dieses Volksstamms, die sich eher den Schädel einrennen als ihn einzuziehen, im Kontakt mit irgendwelchen preußischen G’schwoischädeln zumal. Ich weiß natürlich nicht, ob der Richter (oder die Richterin) aus Landau tatsächlich ein solches Exemplar ist. Vielleicht ist es gar nicht so, wie ich es mir vorstelle, dass er jetzt stolzgeschwellt und von zwei Maß Dunkelbier leicht bedudelt am Stammtisch im Gasthof Post sitzt und sich vom Apotheker und vom Schuldirektor für seine Stiersinnigkeit feiern lässt: Zwoamoi a Watsch’n vo Karlsruhe! In oan‘ oanzigen Foi! Röschpöckt! Des hod no koana g’schafft.

Weniger lustig ist dagegen die Vorstellung, wen die da offenbar alles zum Richter machen im Freistaat Bayern, der sich ja auf seine Juristenausbildung so viel zugute hält. Der Karlsruher Kammerbeschluss drängt mir den Schluss auf, dass dieser Richter einfach überhaupt gar keine Ahnung von Jura hat.

Das mag ihm am Stammtisch in der Post nicht zum Nachteil gereichen. Aber in der Justiz hoffentlich schon. Amtsrichter sind zwar keine hohen Tiere, aber sie sind in ihrem Wirkungskreis sehr mächtig. Sie entscheiden allein, und brauchen bei Streitwerten unterhalb 600 Euro keine Aufhebung durch höhere Instanzen zu befürchten. Was sie sagen, das gilt in aller Regel (wenn nicht sich nicht gerade eine Kammer in Karlsruhe erbarmt). Um so wichtiger ist es, dass in den Amtsgerichten untadelige Juristen sitzen. Auch und gerade in Bayern.

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