Dreiprozenthürde bei Europawahl: Der Bundestag will’s wissen

17. Mai 2013

Dreiprozenthürde bei Europawahl: Der Bundestag will’s wissen

Eineinhalb Jahre ist das Urteil des BVerfG zur Fünfprozenthürde bei der Europawahl alt. Keine lange Zeit. Aber lang genug für den Bundestag, um sich zuzutrauen, die Tragfähigkeit dieser Entscheidung auf die Probe zu stellen.

Union, SPD, Grüne und FDP haben sich offenbar darauf verständigt, die von Karlsruhe gekippte Schwelle für den Einzug ins EU-Parlament einfach wieder einzuführen. Als Dreiprozenthürde zwar diesmal, aber immerhin. Von „Konfrontationskurs“ ist die Rede, und der verwundert nach den jüngsten Spannungen zwischen Berlin und Karlsruhe zumal beim Thema Wahlrecht niemanden.

Ist eine Dreiprozenthürde nach den Maßstäben des BVerfG-Urteils vom 9. November 2011 zulässig? Ich würde mal vermuten, die Antwort ist nein. Das Gericht argumentierte in der Entscheidung qualitativ, nicht quantitativ: Es hat nicht die Hürde für zu hoch befunden, sondern ganz generell ihre Daseinsberechtigung im EU-Parlament. Eine Hürde, egal wie hoch, verzerrt die Erfolgswertgleichheit der Stimmen und die Chancengleichheit der Parteien, und dafür müsste es einen zwingenden Grund geben – etwa dass sonst die Funktionsfähigkeit des Parlaments in Gefahr geriete. Der sei aber nicht erkennbar. Das EU-Parlament, so die Senatsmehrheit damals, sei ja irgendwie gar kein richtiges Parlament, und daher sei es im Grunde auch schon egal, wie viele Splitterparteien da herumwuseln.

Dennoch glaube ich nicht, dass man den Gesetzentwurf als Affront gegen Karlsruhe oder gar als Aufkündigung des Verfassungsgehorsams skandalisieren sollte.

Wie das Gericht selbst betont, verändert sich die Antwort auf die Frage nach der Zulässigkeit der Hürde in dem Maße, in dem sich das Europaparlament verändert. Das muss es schon deshalb betonen, weil es 1979 schon einmal über die Fünfprozenthürde bei Europawahlen zu befinden hatte und damals keinen Fehl daran entdecken konnte.

In der Tat könnte sich das EU-Parlament nach der nächsten Europawahl 2014 verändern. Die Fraktionen werden wahrscheinlich mit EU-weiten Spitzenkandidaten in den Wahlkampf ziehen, die im Fall eines Wahlsiegs Kommissionspräsident werden sollen. Vorausgesetzt, das kommt auch so – das würde wirklich alles verändern.

Das Urteil von 2011 hat zwar streng genommen auch für diesen Fall eine abschlägige Antwort parat: Mehrheitsbildung sei beim EP nicht so wichtig, und daran ändert auch dessen Recht, den Kommissionspräsidenten zu bestimmen, nicht wesentlich etwas.

Der Kommissionspräsident wird zwar auf Vorschlag des Europäischen Rates durch das Europäische Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt (…). Allerdings sind die Kommission und ihr Präsident, solange das Parlament ihnen nicht mit der erforderlichen hohen Stimmenzahl nach Art. 234 Abs. 2 AEUV das Vertrauen entzieht, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht auf seine weitere Zustimmung angewiesen. Dies betrifft insbesondere die Rechtsetzung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.

Natürlich kann das alles sehr gut noch ganz anders kommen, aber mal unterstellt, es  gelingt tatsächlich, die Europawahl 2014 anders als alle ihre Vorgänger zu einer richtigen Wahl werden zu lassen, wenn der Wahlkampf polarisiert geführt wird und die europäischen „Parteifamilien“ wirklich in Konkurrenz zueinander treten und sich ein möglichst scharfes politisches Profil bemühen, wenn das Parlament wirklich darauf besteht, dass der Wahlsieger und sein Schattenkabinett die nächste Kommission sein werden und nicht irgendwelche Barrosos – dann wird der Senat das kaum so stehen lassen wollen, oder?

Wenn das aber so kommt, dann werden wir dem Gesetzgeber noch sehr dankbar sein, dass er mit dieser kleinen Provokation vorausschauend dem Senat die Gelegenheit gegeben hat, noch mal nachzudenken. Das ist dann eher ein verfassungspolitisches Verdienst als das Gegenteil. Das Urteil ist ein schwaches Präjudiz. Es war im Senat äußerst umstritten (wenngleich die zwei Minderheitsvoteure, Wahlrechts-Berichterstatter Rudolf Mellinghoff und der für EU-Themen zuständige Udo Di Fabio, den Senat mittlerweile verlassen haben). Er kam auch nicht nur bei mir, sondern auch generell in der Öffentlichkeit überhaupt nicht gut an. Sogar Heribert Prantl fand ihn „hanebüchen„, was für sich genommen natürlich kein Revisionsgrund ist, aber insgesamt gesehen die Neigung des Senats, seine Position um den einen oder anderen Gedanken zu „ergänzen“, vielleicht befördern dürfte.

 

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