Der EuGH hat heute Schweden zu 3 Millionen Euro Geldbuße verurteilt, wegen deren beharrlicher Weigerung, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.
Tagesschau.de beeilt sich, daraus ein böses Omen für die deutsche Situation abzulesen: Wir sind bekanntlich noch viel härter drauf bisher. Die Schweden haben mittlerweile längst eingelenkt, aber bei uns ist die Vorratsdatenspeicherung – dem BVerfG und unserer Justizministerin sei Dank – immer noch nicht eingeführt. Daher, so Martin Bohne vom MDR-Büro Brüssel, werde der Luxemburger Beschluss „auch in Berlin mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen“.
Mag schon sein. Aber wenn man dann Kenntnis genommen hat, wird man feststellen: Für Deutschland ist das Urteil nur von sehr begrenzter Relevanz.
Der wichtigste Punkt ist: Deutschland ist, anders als Schweden, noch gar nicht wegen Verletzung seiner europarechtlichen Pflichten verurteilt. Die Klage der Kommission ist zwar anhängig, aber ein Urteil wird erst Ende des Jahres erwartet. Und bis dahin könnte der EuGH möglicherweise zu dem Schluss kommen, dass die Umsetzungspflicht vielleicht aus politischen und vor allem aus rechtlichen Gründen doch nicht mehr so eng zu sehen ist.
Im Fall Schweden dagegen hatte der EuGH bereits vor mehr als drei Jahren festgestellt, dass eine Vertragsverletzung vorliegt. Daher war die Frage, ob Schweden umsetzen musste oder nicht, im heutigen Urteil gar nicht mehr zu klären.
Dass dem EuGH das Argument Schwedens, die Umsetzung habe wegen innenpolitischer Schwierigkeiten so lang auf sich warten lassen, nicht recht einleuchten wollte, kann wirklich niemanden überraschen. Das wäre nun wirklich bizarr, wenn man sich bei Nichtumsetzung einer Richtlinie darauf hinausreden könnte, es dauere halt so lange, weil es so lange dauere.
Also: ruhig Blut. Jetzt warten wir erst mal ab, was bei der Bundestagswahl, und dann, was bei dem Vertragsverletzungsverfahren herauskommt. Und wie wir dann mit der Frage drohender Bußgeldzahlungen umgehen, sehen wir dann.