Ein kleines Fantasieszenario: Stellen wir uns vor, eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts kommt in die Notaufnahme des Klinikums Karlsruhe. Ihr Finger tut ihr weh, und sie fordert ärztliche Behandlung.
Nun ist die Notaufnahme aber rettungslos überfüllt. Überall hocken Kranke und warten, bis sie drankommen. Manchen geht es wirklich elend schlecht. Wer neu kommt, muss sich auf stundenlanges Warten einstellen.
Was macht unsere fiktive Richterin? Sie schickt erst einmal ihre Sekretärin vor, begleitet durch ihren Chauffeur. Die sollen den Ärzten klar machen, dass sie es hier mit keiner gewöhnlichen Patientin zu tun haben. Wer, das sagen sie nicht, der Hinweis auf ihre herausgehobene Stellung soll reichen. Als das nicht zieht, rauscht die Dame entrüstet selbst ins Zimmer: Was glauben Sie, wen Sie vor sich haben! Sie habe keine Zeit, hier herumzusitzen! Als die diensthabenden Ärzte immer noch hart bleiben, weiß sie Rat: Sie kennt da wen, irgendeinen Chefarzt wahrscheinlich, den ruft sie an. So setzt sie schließlich ihren Willen durch und schwebt erhobenen Hauptes ins Behandlungszimmer.
Ich habe keine Ahnung, ob sich das so zugetragen hat. Aber im Ärzteblatt, einer Fachzeitschrift für Mediziner, ist im Heft 29/30 (22. Juli) ein Artikel abgedruckt, der den Eindruck erweckt, dass es wohl tatsächlich so war. Der Autor des Artikels, Harald Proske, ist Leiter der zentralen Notaufnahme des Klinikums Karlsruhe.
(Der Server von www.aerzteblatt.de scheint zurzeit down zu sein. Zufall natürlich.)
Der Artikel ist ein bisschen verschwurbelt geschrieben. Aber wer Zugriff auf das Ärzteblatt hat, sollte ihn lesen.
Ich habe die Pressestelle des BVerfG um eine Stellungnahme gebeten. Dort heißt es, die vermutlich betroffene Richterin sei noch im Urlaub.
Ich will diese Stellungnahme abwarten, bevor ich den Vorgang bewerte. To be continued.