Mein Blogpost über einen Artikel im Ärzteblatt, wonach eine Verfassungsrichterin in der überfüllten Notaufnahme auf privilegierte Behandlung bestanden haben soll, hat eine Menge Kommentare provoziert. Zu meiner Verwunderung sieht ein erheblicher Teil davon das Problem mehr beim Autor dieses Artikels als bei seinem Gegenstand. Hat er sich nur wichtig gemacht? Hat er seine Schweigepflicht verletzt? Und überhaupt, wieso herrschen in seiner Notaufnahme solche unterirdischen Zustände?
In einem Kommentar heißt es, dass das Klinikum Karlsruhe dem Autor – Leiter der Inneren in der Notaufnahme – fristlos gekündigt hat, und zwar auf „Druck von oben“. Einstweilen ist das nur ein Gerücht.
Ich habe beim Klinikum Karlsruhe nachgefragt. Dort heißt es, man wolle nichts sagen, weil man gerade eine Pressemitteilung vorbereite. Somit sieht offenbar das Klinikum Bedarf, in irgendeiner Form öffentlich Stellung zu beziehen, soviel kann man schon mal sagen.
Ich habe auch versucht, den Autor Harald Proske zu erreichen, aber bisher erfolglos. Ich habe ihn um Rückruf gebeten. In der Klinik heißt es, er sei „im Urlaub“.
Solange ich mit keiner betroffenen Seite gesprochen habe, will ich mich weiter mit Bewertungen und Spekulationen zurückhalten. Ich werde aber diesen Artikel im Laufe des Tages aktualisieren, sobald ich neue Erkenntnisse habe. Ich bin sehr gespannt, wie sich das entwickelt.
Update 11:50 Uhr:
Das Klinikum bedauert laut einer auf ihrer Website veröffentlichten Erklärung den Vorfall und bittet alle Beteiligten um Entschuldigung, will aber „zum Schutz derselben und der beteiligten Institutionen“ von weiterer Kommentierung absehen.
Das lässt erstens jenseits aller Kommentierung die faktische Frage offen, ob denn nun Herrn Proske gekündigt wurde oder nicht. Die Behauptung ist in der Welt, und da sie das durch einen Kommentar hier auf dem Blog ist, habe ich ein sehr intensives Interesse daran, zu klären, ob sie zutrifft oder nicht. Dazu habe ich noch mal bei der Klinik angerufen, man hat mir einen Rückruf versprochen.
Worüber ich zweitens grüble, ist, wen genau die Klinik mit ihrer No-Comment-Kommunikation schützen will, und wovor. Den Autor davor, dass weiterer Reputationsschaden entsteht, den man ihm auf die Rechnung setzen müsste? Die Richterin, das BVerfG und sich selbst vor weiterer peinlicher Publicity? Die Wartenden in der Notaufnahme davor, sich fruchtlos aufregen zu müssen über etwas, was sie sowieso nicht ändern können?
Wenn die Klinik in dem Artikel ein Problem mit der ärztlichen Schweigepflicht sieht, warum sagt sie es dann nicht?
Nun, wie klug die Klinik ihre PR-Strategie wählt, ist in diesem Fall wahrhaftig the least of my worries…
Update 12.15 Uhr:
Den versprochenen Rückruf der Klinik habe ich erhalten. Die Ansage ist, dass man „über Personalentscheidungen nichts kommunizieren“ wolle – aber vielleicht ändere sich das noch, wir sollten am Montag noch mal telefonieren.
Update 12:35 Uhr:
Jetzt ruft mich die Klinik noch mal an und lässt mir vom Geschäftsführer Prof. Dr. Martin Hansis ausrichten, dass der Autor des Artikels Herr Proske „nach wie vor Mitarbeiter des Klinikums“ ist.
Also schon mal keine fristlose Kündigung. Alles weitere ist nach wie vor offen.
Update 13:30 Uhr:
Heute ist in dem Karlsruher Lokalblatt „Badische Neueste Nachrichten“ ein Artikel dazu erschienen, den ich mir gerade angesehen habe.
Darin heißt es, die fristlose Kündigung sei zunächst ausgesprochen, dann aber zurückgenommen worden. Womit das auch geklärt wäre.
Ich warte ja immer noch auf die Stellungnahme des BVerfG bzw. der betroffenen Richterin. Einstweilen will ich aber schon mal einen Eindruck äußern.
Mir scheint, hier hat ein Arzt, der unter schwierigsten Bedingungen an vorderster Front des Gesundheitssystems kämpft, sich bemüht, das Richtige zu tun. Er hat dem Druck der Dame, zu ihren Gunsten seine anderen Patienten hintanzustellen, standgehalten. Dann hat er erkennen müssen, dass seine Vorgesetzen ihn im Stich lassen. Also ist er an die Öffentlichkeit gegangen.
Hat er damit die ärztliche Schweigepflicht verletzt? Vermutlich ja. Muss er dafür mit Ärger rechnen? Auf jeden Fall.
Trotzdem erwarte ich von der Klinik und ihrem Geschäftsführer, dass sie zu den Zuständen in ihrer Notaufnahme und ihren Vorstellungen, wer in welcher Reihenfolge dort Behandlung erwarten kann, Stellung bezieht.
Und was die Richterin betrifft, so sehe ich schon ein, dass es Gründe gibt, jemanden in dieser Position nicht stundenlang im Wartesaal herumsitzen, sondern ihn lieber in dieser Zeit seine Arbeit tun zu lassen. Aber wenn das BVerfG findet, dass seine Mitglieder jederzeit sofort Zugang zu ärztlicher Behandlung benötigen, dann soll es halt einen Betriebsarzt einstellen. Wenn eine Richterin dagegen die Notaufnahme in Anspruch nimmt, hat sie sich mit den dort vorgefundenen Bedingungen zu arrangieren wie jeder andere Patient auch.
Das, ich wiederhole mich, kann nur eine vorläufige Einschätzung sein, da ich nach wie vor nicht weiß, wie sich der Vorgang aus Perspektive der Richterin abgespielt hat. Aber solange keiner mit mir redet, versuche ich mir halt auf Basis der vorliegenden Informationen ein Bild zu machen.
Update 14:30:
Jetzt ist es doch ganz schnell gegangen mit der Stellungnahme des BVerfG. Und siehe da, aus der Perspektive sieht die Geschichte ganz anders aus.
„Die im Artikel des Ärzteblatts (vermutlich) angesprochene Richterin befindet sich derzeit in ihrem Sommerurlaub. Ihren Besuch im Klinikum Karlsruhe schildert sie wie folgt: Im vergangenen Winter ist sie während der Mittagspause der Senatsberatungen gestürzt und hat sich eine schwere Handverletzung zugezogen, die einige Tage später operiert wurde. Sie begab sich – begleitet von einer Richterkollegin und von einem Fahrer – zur Erstversorgung in das Klinikum Karlsruhe. In der Notaufnahme wurde sie lediglich am Empfang vorstellig, wo ihr mitgeteilt wurde, sie müsse sich auf eine längere Wartezeit einstellen. Da die Senatsberatungen am Nachmittag fortgesetzt werden sollten, hat sie den ihr bekannten Chefarzt der Radiologie kontaktiert und sich dann direkt in die Ambulanzen der Radiologie und der Handchirurgie begeben. Sie hat in keiner Weise auf eine bevorzugte Behandlung in der Notaufnahme gedrängt. Dem Autor des Artikels ist sie an diesem Tag nicht begegnet und wurde auch nicht von ihm behandelt. Inzwischen ist ein Brief beim Bundesverfassungsgericht eingegangen, in dem der Autor des Artikels um Entschuldigung bitten lässt.“