Vorratsdatenspeicherung: Dunkle Worte aus Luxemburg

12. Dezember 2013

Vorratsdatenspeicherung: Dunkle Worte aus Luxemburg

Wie schön: Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verletzt unser Grundrecht auf Privatsphäre, so der EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón heute in seinen Schlussanträgen. Das ist sicher schon mal eine gute Nachricht – doch ob sie so gut ist, wie z.B. Heribert Prantl glaubt, da bin ich mir nicht so sicher.

Zunächst: Einen so dunklen Text wie diese Schlussanträge habe ich lange nicht mehr gelesen. Eine große Wolke von Fragezeichen schwebt über meinem brummenden Schädel.

Eins dieser Fragezeichen bezieht sich auf das Vertragsverletzungsverfahren, das derzeit gegen Deutschland vor dem EuGH anhängig ist, weil wir seit dem entsprechenden Urteil aus Karlsruhe 2010 keine Vorratsdatenspeicherung haben. Unterstellt, der EuGH folgt dem Generalanwalt – wird er uns verurteilen, weil wir eine Richtlinie nicht umgesetzt haben, die er selbst für rechtswidrig hält?

Mir scheint, das wird er. Denn der Generalanwalt schlägt vor, die Ungültigkeit der Richtlinie zu suspendieren, um der EU Gelegenheit zu geben, sie binnen „angemessener Frist“ so zu überarbeiten, dass sie mit den grundrechtlichen Vorgaben übereinstimmt.

Das heißt, die Richtlinie bliebe erst mal gültig, und die Pflicht Deutschlands zur Umsetzung von dieser Entscheidung unberührt, oder nicht?

Obskur, das alles. Ich werde versuchen, morgen noch etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen.

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