EEG-Beihilfeverfahren: Genickbruch für die Europäische Union

19. Dezember 2013

EEG-Beihilfeverfahren: Genickbruch für die Europäische Union

Dass mit dem angekündigten Beihilfeverfahren der EU-Kommission in Sachen EEG etwas Schlimmes auf uns zukommt, hat sich herumgesprochen. Aber was genau steht auf dem Spiel? Die Energiewende? Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie? Mir scheint, es geht um etwas (noch) viel Grundsätzlicheres: es geht um die Europäische Union selbst. Es geht um die EU als Rechtsgemeinschaft. Der könnte dieses Verfahren am Ende das Genick brechen. Derzeit rasen offenbar zwei Züge ungebremst aufeinander zu: Die EU-Kommission scheint entschlossen, Deutschland zu verpflichten, die Befreiung der stromintensiven Industrie von der EEG-Umlage zumindest teilweise zu kippen und die Umlage nachträglich einzufordern, verzinst und bis 2012 rückwirkend. Das würde Hunderte von Industrieunternehmen tief in die roten Zahlen, wenn nicht gar in die Insolvenz treiben. Dass die Bundesregierung das nicht zulassen wird, daran hat die Kanzlerin in ihrer Regierungserklärung keinen Zweifel gelassen. Das heißt wohl: Wenn es zum Äußersten kommt und die Kommission stur bleibt (und vom EuGH keine Hilfe kommt), wird sie die Rückforderung der Beihilfen im Extremfall schlicht verweigern. Oder glaubt jemand, dass sie sich, wenn ihr am Ende nur noch die Wahl bleibt, entweder der eigenen Industrie als Grundlage unseres ökonomischen Wohlstands oder dem Beihilferecht das Genick zu brechen, für die Schonung des Beihilferechts entscheidet? Wenn aber der größte Mitgliedsstaat der EU in einem Fall dieser Größenordnung in einem für die Union so zentralen Feld wie dem Beihilferecht den Finger zeigt – dann wäre es mit dem Vertrauen, dass das Unionsrecht auch gegen nationale Widerstände gilt und durchgesetzt wird, ein für allemal vorbei. Gibt es noch Weichen auf der Strecke, durch die einer der Züge auf ein anderes Gleis gelenkt und eine Kollision so noch abgewendet werden könnte? Dass es sich die Kommission noch einmal anders überlegt und die EEG-Umlage bzw. die Befreiung von ihr doch nicht als Beihilfe sieht, ist unwahrscheinlich und heute wohl noch mal unwahrscheinlicher geworden, wenn ich das heutige Urteil des EuGH mit dem hübschen Namen Vent de Colère richtig deute: Darin stellt der EuGH klar, dass die bloße Tatsache, dass nicht der Staat, sondern die Stromkunden die Beihilfe finanzieren, an deren Einordnung als Beihilfe nichts ändert (wobei das französische System, um das es hier geht, staatsnäher strukturiert ist als das deutsche). Theoretisch kann es natürlich noch sein, dass die Kommission die Beihilfe doch plötzlich genehmigungsfähig findet. Oder sie verzichtet auf die Rückforderung, zumindest auf die rückwirkende. Mein Optimismus, dass an einer dieser Weichen noch der Hebel umgelegt wird, wäre größer, würde das ganze Drama nicht vor dem Hintergrund der Eurokrise spielen. Aus Sicht der Südländer ist genau das, worauf wir so stolz sind, nämlich unsere Wettbewerbsfähigkeit und unser Exportweltmeistertum und unsere prächtige GroKo-75%-Kanzlerin, ein Teil des Problems und ein massiver Beitrag, die Ungleichgewichte in der Eurozone zu verschärfen. Ob zu Recht oder nicht – kann man sich, so betrachtet, wirklich darauf verlassen, dass eine Deindustrialisierung Deutschlands tatsächlich überall als etwas empfunden wird, was man nicht wollen kann? Zum Showdown könnte im Übrigen auch kommen, ohne dass die Bundesregierung sich groß exponieren müsste. Das EEG rückabzuwickeln, ist so kompliziert, dass es dazu wohl eines eigenen Gesetzes bedürfte. Gegen das wiederum könnte man vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dann läge der schwarze Peter in bewährter Manier wieder in Karlsruhe (Dank an Ulrich Karpenstein für diesen Gedanken). Eins noch zum Schluss: Eigentlich ist das Beihilferecht im besonderen und die EU im allgemeinen dazu da, der alten europäischen „Beggar-thy-Neighbour“-Untugend, sich zu Lasten der Nachbarn ökonomische Vorteile zu verschaffen, ein für allemal den Garaus zu machen. Dass jetzt ausgerechnet das Beihilferecht eingesetzt wird, genau das zu tun – das würgt mich besonders an der ganzen Geschichte. Und jetzt frohe Weihnachten Ihnen allen. Full Disclosure: Ich bin Mitglied des Aufsichtsrats der von meinem Ururgroßvater gegründeten Steinbeis Holding GmbH, die ggf. ebenfalls von dem Beihilfeverfahren betroffen wäre.

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