Lübbe-Wolff-Nachfolge sorgt in der SPD für Ärger

9. Mai 2014

Lübbe-Wolff-Nachfolge sorgt in der SPD für Ärger

Die SPD besetzt einen Verfassungsrichterposten, und ihr amtierender Justizminister Heiko Maas hat kein Wort dabei mitzureden? So scheint es zu sein im Augenblick. Die Nachfolge von Gertrude Lübbe-Wolff im Zweiten Senat hat die SPD-Bundestagsfraktion ganz alleine klar gemacht. Und sowohl das Verfahren als auch das Ergebnis missfällt manchem in der Bundesregierung aufs Äußerste. »Dilettantisch« war das Wort, das ich heute dazu gehört habe.

Die Besetzung der Stelle steht zwar regulär dem Bundestag zu, bzw. dem dazu speziell eingerichteten Wahlausschuss. Aber das heißt – oder besser: hieß bisher – nicht, dass auch die Suche der Kandidaten dem Parlament bzw. den Fraktionen überlassen worden wäre. Es gibt seit jeher eine Absprache zwischen Union und SPD, die zwischen beiden aufteilt, wer welche Stelle in Karlsruhe besetzt. Die Lübbe-Wolff-Nachfolge gehört nach dieser Absprache der SPD. Und soweit die SPD den Bundesjustizminister stellt, war es meines Wissens immer so, dass dieser den Hut auf hat bei der Suche nach der- oder demjenigen, den die SPD nach Karlsruhe schicken will.

Aber nicht Maas, bisher jedenfalls. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann, durchsetzungsstark wie eh und je, hat gemeinsam mit seiner Parlamentarischen Geschäftsführerin Christine Lambrecht die Sache an sich gezogen und ein halbes Dutzend Juraprofessorinnen eingeladen, sich vorzustellen. Die Wahl fiel auf Doris König, eine Europa- und Völkerrechtlerin von der Bucerius Law School in Hamburg mit Forschungsschwerpunkt im internationalen Seerecht.

Eine 57-Jährige ohne viel SPD-Background

Ich kenne Frau König nicht persönlich, habe aber Gutes über sie gehört. Sie soll sehr nett sein. Ich persönlich finde es (wenig überraschenderweise) prima, wenn im Zweiten Senat jemand mit Europarechts-Hintergrund sitzt, und ich könnte mir vorstellen, dass dieser Gedanke in der SPD-Fraktion auch eine gewisse Rolle gespielt hat. Dort hat man zwar das öffentliche Karlsruhe-Bashing eher der Union überlassen, aber der Verdruss über den Zweiten Senat, vor allem über das Urteil zur Dreiprozenthürde beim Europaparlament, ist bei den Sozialdemokraten kaum weniger groß als auf Unionsseite.

Nicht gestört hat die Fraktionsspitze offenbar, dass Frau König Jahrgang 1957 ist und damit in diesem Jahr ihren 57. Geburtstag feiert. Wogegen nichts einzuwenden wäre, wenn nicht die Altersgrenze für Verfassungsrichter bei 68 läge und somit Frau König ihre zwölfjährige Amtszeit gar nicht wird ausschöpfen können.

Nicht gestört hat die Fraktionsspitze weiter, dass Frau König mit der SPD offenbar gar nicht viel verbindet. Anders als etwa die Frankfurter Staatsrechtlerin Ute Sacksofsky, die für die SPD als Schattenjustizministerin in Hessen Wahlkampf gemacht und kürzlich als Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofs ein sehr verdienstvolles Sondervotum zum kommunalen Ausländerwahlrecht verfasst hat. Anders als Margarete Schuler Harms von der Bundeswehr-Uni in Hamburg, die sich in einem Gutachten für die Friedrich-Ebert-Stiftung bemüht hat, die Verfassungswidrigkeit des Betreuungsgelds nachzuweisen. Anders als Astrid Wallrabenstein, Sozialrechtlerin ebenfalls aus Frankfurt, Schülerin des legendären Brun-Otto Bryde, mit der man den Grünen mal wieder einen Gefallen hätte tun und mit Jahrgang 1969 auch für eine Verjüngung im Zweiten Senat hätte sorgen können.

Verfassungsrichterwahl wird politischer

Nun kann ich daran selbst erst mal gar nicht viel Schlimmes finden, ich bin ja nicht die SPD. Ich war schon immer für mehr Öffentlichkeit und Transparenz bei der Verfassungsrichterwahl. Insoweit liegt die Fraktion mit dieser Vorgehensweise im Trend: Die Verfassungsrichterwahl wird generell politischer. Die bisherige expertokratische Tradition, die Kandidatensuche in die Hände von verschwiegenen und gut vernetzten Rechtspolitikern zu legen, die erst einmal mit gründlichen Background-Checks und vielen, vielen vertraulichen Gesprächen den oder die Richtige rausfiltern, bevor man ihn oder sie (und um Gottes willen niemand anderen!) hinter verschlossener Tür zum Kennenlernen in die Fraktion einlädt – die kommt nicht mehr gut an.

Dazu passt der Plan, die Richterinnen und Richter (soweit sie nicht vom Bundesrat gewählt werden) nicht mehr durch den intransparenten Wahlausschuss, sondern künftig vom Plenum des Bundestags wählen zu lassen. So politisiert wie in den USA will die Wahl freilich niemand haben, weshalb die Wahl ohne öffentliche Aussprache stattfinden soll. Aber dafür werden wir künftig, for better or worse, künftig am Wahlergebnis ablesen können, mit welch breiter Unterstützung die Senatsmitglieder in ihr jeweiliges Amt gekommen sind. Mal sehen, wie das das die Atmosphäre im Karlsruher Beratungszimmer verändert.

Noch ein Abgang im Zweiten Senat

Nun wird offenbar mit Michael Gerhardt demnächst noch ein weiteres Mitglied des Zweiten Senats demnächst aussscheiden. Gerhardt, dem für Parteienrecht zuständigen Senatsmitglied, stünde die wenig beneidenswerte Aufgabe bevor, im NPD-Verbotsverfahren das Urteil entwerfen zu müssen. Er will, so war neulich in der FAZ zu lesen, seine ohnehin im Juli 2015 endende Amtszeit vorzeitig beenden.

In jedem Senat müssen drei Mitglieder aus den Reihen der Richterinnen und Richter der Bundesgerichte stammen. Gerhardt ist einer von ihnen, er kommt vom Bundesverwaltungsgericht. Dort wird man wohl auch als erstes nach einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger suchen. Beim BGH sicher nicht, denn dem entstammen bereits die beiden anderen Ex-Bundesrichter, Monika Hermanns und Sibylle Kessal-Wulff.

Mit Gertrude Lübbe-Wolff und Michael Gerhardt verlassen zwei Richterpersönlichkeiten den Senat, deren Schuhe auszufüllen ihren Nachfolgern nicht leichtfallen wird. Meine Verehrung für Lübbe-Wolff und ihre berüchtigt scharf formulierten Sondervoten habe ich hier schon öfter bekundet, aber das gilt genauso auch für Gerhardt, der nicht selten als Dissenter an Lübbe-Wolffs Seite gestanden hat, wenn es darum ging, der souveränistischen Senatsmehrheit ein kraftvolles Gegenvotum entgegenzusetzen, beim EU-Haftbefehl etwa oder jüngst beim OMT-Vorlagebeschluss. Diese zwei Schwergewichte hinterlassen gerade im Zweiten Senat eine fürchterliche Lücke.

Mal sehen, ob und wie es der SPD gelingt, sie zu füllen.

 

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