Der britische Odysseus und der Sirenengesang der Souveränität

24. Juli 2014

Der britische Odysseus und der Sirenengesang der Souveränität

Auf dem Einband von Gunther Teubners phänomenalem Buch „Constitutional Fragments“ (in der bei OUP erschienenen englischen Fassung) ist ein Gemälde abgebildet, das Odysseus bei den Sirenen zeigt: Deren Gesang ist wunderschön, aber verderbenbringend. Niemand kann aus eigener Kraft der Versuchung widerstehen, sich ihm zu nähern und an den Klippen, auf denen die Sirenen sitzen, zu zerschellen. Nur wenn er sich selbst am Mast seines Schiffes festbinden lässt und seinen rudernden Gefährten die Ohren mit Wachs verstopft, kann Odysseus ihn gefahrlos hören.

Das Bild ist mit Bedacht gewählt: Verfassungen, so Teubner, sind selbst gewählte Fesseln, die ein Funktionssystem sich anlegt, um das Fremde, das außerhalb der eigenen Funktionslogik Gelegene wahrnehmen, genießen und zur Entfaltung bringen zu können. Die Politik beschränkt ihre Macht, damit das Recht zu seinem Recht kommen kann. Die Justiz akzeptiert die Willkür wechselnder gesetzgeberischer Mehrheiten, um der Demokratie Raum zu geben. Beide nehmen die Beschränkungen hin, die die Grundrechte ihnen auferlegen, auf dass Wirtschaft, Religion, Wissenschaft, Kunst und nicht zuletzt das Individuum sich frei entfalten und florieren können.

Freiheitsgewinn durch Selbstbindung – wenn es das ist, was Verfassungen leisten, wie ist es dann um die Verfassung Großbritanniens bestellt? Die Frage stellt sich gerade jetzt, weil die britische Regierung offenbar ihr Maß an konstitutioneller Bindung als ein Zuviel empfindet. Im Kabinett haben zurzeit diejenigen Oberwasser, die die Fesseln der Europäischen Menschenrechtskonvention abstreifen wollen, an der im Moment der Grundrechtsschutz der Britinnen und Briten aufgehängt ist. Das Justizministerium fordert, die richterliche Kontrolle von Regierungsentscheidungen zurückzuschneiden.

Fragen nach der britischen Verfassung sind deshalb notorisch schwer zu beantworten, weil es ein Dokument dieses Namens bekanntlich nicht gibt. Der traditionelle Eckpfeiler der britischen Verfassungsdoktrin ist vielmehr so etwas wie das Gegenteil von Verfassung im o.g. Sinne: Das Parlament ist souverän. Es ist gerade nicht gebunden. Niemand kann es binden, nicht einmal es selbst. Es gibt kein Recht, das höherrangig wäre als das Recht, das es selber schafft. Wenn es etwas Rechtswidriges beschließt, dann ändert sich in dem Moment halt das Recht.

Was freilich so schon lange nicht mehr mit der konstitutionellen Realität übereinstimmt. Als Mitglied der EU und der EMRK ist Großbritannien, und mit ihm sein Parlament, natürlich materiell und dauerhaft an die Vorgaben des EU- und der EMRK-Rechts und der dazugehörigen Gerichtshöfe gebunden.

Nun gibt es sicher Leute, die sich besser als ich in britischer Geschichte, Landeskunde und Verfassungsdoktrin auskennen. Daher ist das Folgende als Vermutung zu verstehen, als Diskussionsanstoß und Bitte um Aufklärung.

Mir scheint, dass sich in der gegenwärtigen britischen Verfassungsdiskussion zwei Dinge vermischen: zum einen der Eindruck der Fremdbestimmtheit, dass man es nicht selbst ist, der sich bindet, sondern andere, fremde, kontinentale Mächte, die den „british way“ weder verstehen noch wertschätzen (selbst wenn man selbst durch Beitritt zum entsprechenden völker- bzw. europarechtlichen Regime sich dieser Bindung unterworfen hat). Dazu passt, dass es in der britischen Jurisprudenz offenbar einen starken Trend gibt, Grundrechtsschutz zu repatriieren: Aidan O’Neill hat gerade in einem äußerst lesenswerten Blogpost Indizien aus der britischen Rechtsprechung zusammengetragen, Bindungen für den britischen Gesetzgeber direkt aus dem Common Law zu entwickeln. Dazu passt auch, dass die aktuellen Debatten um einen Rückzug aus der EMRK begleitet sind von der Ankündigung, stattdessen eine britische Bill of Rights zu erlassen. Ein wichtiger Ausschuss des Unterhauses hat jüngst sogar eine regelrechte geschriebene Verfassung für Großbritannien zur Diskussion gestellt.

Daneben scheint mir aber auch das Gefühl weit verbreitet zu sein, dass konstitutionelle Selbstbindung per se nicht „the british way“ ist, dass ein rechter Brite in jeder Situation genügend Selbstkontrolle aufbringt, um noch den verlockendsten Sirenengesängen zu widerstehen, dass es ein Eingeständnis von Schwäche wäre, über die Parlamentssouveränität hinaus noch irgendwelche materiellen konstitutionellen Restraints zu benötigen. Dieses Gefühl scheint mir wie eine Gegenströmung die Suche nach konstitutioneller Bindung zu verwirbeln.

Kann es sein, dass das Problem der Briten zu allererst in ihrer eigenen tiefen Verunsicherung besteht, auf welchen konstitutionellen Grundlagen ihr Gemeinwesen überhaupt ruht? Ihr Wahlrecht produziert Koalitionsregierungen statt klarer Mehrheiten. Ihre Monarchie produziert  mehr oder minder peinliche Celebrities statt Identifikationsfiguren. Ihre staatliche Einheit produziert Unabhängigkeitsreferenden statt Zusammenhalt. Ihr Oberhaus enthält allen Reformversuchen zum Trotz immer noch Leute, die ihr Mandat den vorhandenen oder nicht vorhandenen Verdiensten ihrer mittelalterlichen Vorfahren verdanken. Ihr Geheimdienst ist völlig außer Rand und Band, ihre Politik der inneren Sicherheit ebenso. Ihre fest gefügte Klassengesellschaft, die bislang manches aufgefangen haben mag, zersplittert entlang ethnischer, kultureller und ökonomischer Bruchlinien.

In dieser Situation kann man es schon verstehen, wenn die Sirenenklänge von der guten alten, segmentär bzw. stratifikatorisch geordneten und abgegrenzten Welt der Souveränität besonders süß klingen und die Fesseln besonders schmerzen. Aber sollen wir deshalb ihr Flehen, die Fesseln zu lösen, erhören? Nein, unsere Ohren sind aus gutem Grund fest mit Wachs verstopft. Wir legen uns weiter in die Ruder, auf dass die Klippen in sicherem Abstand bleiben.

 

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