Die Schwierigen

12. November 2021

Die Schwierigen

Ich war gestern seit mehr als zwei Jahren mal wieder bei einem Live-Konzert. Sophie Hunger war im ausverkauften Columbia-Theater, Auftakt einer neuen Tournee nach langer pandemiebedingter Pause, mit einem neuen Album, das, wie so vieles in dieser Zeit, ein Produkt des Corona-Lockdowns ist: Halluzinationen heißt es. Halluzinationen: was man sieht, hört und spürt, aber gar nicht wahr ist. Erst jetzt, sagte sie nach dem ersten Song, könne sie wissen: dass es wahr ist. Dass es wirklich ist, was sie da gemacht hat mit ihrer Band, dass ihre Musik, ihre Kunst wahrgenommen wird, dass sie nicht allein sind in irgendeinem schallisolierten Studio, dass es nicht nur irgendwelche flimmernden Halluzinationen sind, die sie da hervorbringen, sondern dass sie da wirkliche lebendige Körper in Schwingung bringen mit ihren eigenen wirklichen lebendigen Körpern. Don’t forget who makes the music, sang die Sängerin: I’m the one who makes the music! Und wie das Publikum tanzte.

Kunst ist frei, heißt es in Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz. Eine Halle voller glücklicher, singender, tanzender, Musik machender und hörender und genießender Menschen hat dieses Grundrecht an diesem Abend verwirklicht. Viele mit Maske, noch mehr ohne. Aber alle geimpft.

Während ich vor dem Konzert vor der Halle wartete, hörte ich ein Gespräch zweier Männer mit an, die einige Schritte von mir entfernt standen. Ick lass mir nich impfen, sagte der eine zum anderen. Ick weeß, wenn ick et kriege, denn bin ick wech. Is doch meine Sache. Bin ick ehmt wech. Aber ick lass mir nich impfen.

In den Saal wären diese beiden, so sie überhaupt gewollt hätten, nicht reingekommen. 2G, Impfzertifikat plus Personalausweis, das wurde streng kontrolliert. So strömten die Sophie-Hunger-Fans nach drinnen, und die beiden blieben draußen.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

Noch haben wir keine Regierung auf Bundesebene, die über eine parlamentarische Mehrheit verfügt. Aber die künftige Ampelkoalition hat im Vorgriff darauf in dieser Woche bereits klar gemacht, wie sie die vierte Welle der Coronavirus-Pandemie in den Griff zu kriegen gedenkt. Ihre Änderungen am Infektionsschutzgesetz hält FRANZ C. MAYER für vollkommen misslungen: Mit dem Rückbau von möglichen Maßnahmen gegen das Infektionsgeschehen werfe die Feuerwehr sozusagen mitten im Einsatz Teile ihrer Ausrüstung ins Feuer. An der politischen und journalistischen Debatte beobachten ANNA KATHARINA MANGOLD und JOHANNES GALLON verfassungs- und infektionsschutzrechtliche Wissensmängel, weil sie „die Faktizität des pandemischen Geschehens offenbar nicht zur Kenntnis nehmen will“. In einem weiteren Beitrag stecken die beiden Autor_innen den Rahmen dessen ab, was verfassungsrechtlich zur effektiven Bekämpfung der vierten Welle zulässig wäre.

Die Ampelkoalition will ein Zukunftsbündnis sein, das die großen Aufgaben unserer Zeit anpackt. Ob das gelingt, wird nicht zuletzt von der Ausrichtung der Finanzpolitik abhängen. Dekarbonisierung, Digitalisierung, Ausbau von Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Superabschreibungen: all das kostet Geld. MAX KRAHÉ und PHILIPPA SIGL-GLÖCKNER argumentieren, dass auch im Rahmen der Schuldenbremse eine zukunftsgerichtete Finanzpolitik möglich ist. Dazu bedürfte es einer Anpassung der Konjunkturkomponente.

In Polen ist keine Lösung der Rechtsstaatskrise und des Konflikts mit der EU in Sicht – im Gegenteil. Die Disziplinierung der Justiz insbesondere für den Fall, dass sie den EuGH zu Hilfe rufen, droht das System der Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV zu beeinträchtigen. TOM BOEKESTEIN weist darauf hin, dass unter diesen Bedingungen die Möglichkeit direkter Klagen zum EuGH nach Art. 263 AEUV möglicherweise an Bedeutung gewinnen könnte.

Im Konflikt mit Belarus hat die polnische Regierung 12.000 Wachleute an die Grenze entsandt und Tränengas eingesetzt, um Drittstaatsangehörige, darunter auch Kinder, am Überschreiten der Grenze zu hindern. JOYCE DE CONINCK konstatiert, dass Polen bei der Verabschiedung seiner innerstaatlichen Rechtsvorschriften über Grenzverfahren auf jeglichen Anschein von Konformität mit dem EU-Recht verzichtet hat.

Und noch mal Polen: Am 16. September hat der EGMR entschieden, dass über das Sorgerecht für ein Kind nicht nach dem Kriterium der sexuellen Ausrichtung eines Elternteils entschieden werden darf. ANNA KOMPATSCHER hält das Urteil gerade im aktuellen polnischen Kontext für eine wichtige Botschaft.

Fragwürdiges Verhalten legen dabei gelegentlich auch der EuGH und andere EU-Institutionen an den Tag, worauf der ehemalige EuG-Richter FRANKLIN DEHOUSSE hinweist. Es geht um eine Entscheidung, die einen Fall finanzieller Veruntreuung beim Europäischen Rechnungshof betrifft und eine Vielzahl von Missständen an der Spitze desselben offenbart. Warum liegt ausgerechnet dieses wichtige und spektakuläre Urteil nur auf Französisch und Niederländisch vor? Wieso plötzlich diese extreme Diskretion, die noch dazu gegen die eigenen Regeln verstößt? „The Pinxten affair„, so Dehousse, „reveals, once again, that the European institutions are just as incapable to control blatant legal violations in their own ranks as they are in Hungary or Poland.“

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In den USA will Präsident Biden erreichen, dass große Arbeitgeber ihre Beschäftigten zu Corona-Impfungen oder wöchentlichen Tests verpflichten. Ein US-Bundesberufungsgericht hat dieses Mandat ausgesetzt. JUD MATHEWS befüchtet, dass sich der Fall zu einem Kräftemessen nicht nur über Impfungen, sondern über die Macht der Regulierungsbehörden im Allgemeinen entwickelt.

In Spanien sind in Reaktion auf die COVID-Pandemie Hunderte von Gesetzen geändert worden. Aber die Gesetze, die die  Freiheitsbeschränkungen in der Pandemie ermöglichen, sind nicht an die Notwendigkeiten derselben angepasst worden, was AGUSTÍN RUIZ ROBLEDO beklagt.

In Brüssel wird zur Stunde über den Digital Services Act (DSA) verhandelt. Diskutiert werden dürfte dabei auch über politisches Microtargeting, eine Technik, bei der Daten der Plattformnutzer_innen ausgewertet werden, um personalisierte Werbung entlang ihrer Vorlieben und Interessen zu schalten. Artikel 24 des Entwurfes sieht vor, Nutzer_innen zukünftig darauf aufmerksam zu machen. KENO CHRISTOFFER POTTHAST hat allerdings verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Praktik.

Eine Fülle von sehr lesenswerten Beiträgen zur aktuellen globalen Migrations- und Asylpolitik haben wir im Rahmen unseres aktuellen Blog-Symposiums zu 9/11 und den Folgen in dieser Woche veröffentlicht: Der Link zwischen Terrorbekämpfung und Migrationspolitik lässt sich auch in Italien beobachten, obwohl es dort gar keine großen Terroranschläge gab, berichtet ELEONORA CELORIA. In Australien ist nicht einmal mehr der Status der Staatsbürgerschaft vor der Post-9/11-Securitization des Zugangs zu Schutz und Territorium sicher, so SANGEETHA PILLAI. In der EU hat sich nach dem Befund von MICHAEL SEBASTIAN SCHNEISS der Krieg gegen den Terror in einen Krieg gegen Menschen auf der Flucht verwandelt. Wie sich die Erfahrung von Terroranschlägen in der Türkei auf die Flucht- und Migrationspolitik ausgewirkt hat, untersucht AYSE DICLE ERGIN. In UK markiert die aktuelle „Nationality and Borders Bill“ den Höhepunkt der Migrationsfeindlichkeit der Regierung, die EMILIE McDONNELL analysiert.

So viel für diese Woche. Ihnen alles Gute, bleiben Sie uns gewogen, unterstützen Sie uns bitte auf Steady und/oder Paypal, und bis bald!

Ihr

Max Steinbeis

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