2023: ein Blick zurück

22. Dezember 2023

2023: ein Blick zurück

Die Rollläden gehen runter, die Lichter sind schon aus, die Heizung ist abgedreht: Wir machen den Laden dicht bis 2. Januar 2024. Wir verabschieden uns für dieses Jahr von unseren Leser*innen und Unterstützer*innen und machen jetzt eine gute Woche Pause, um uns von diesem extrem spannenden, aber auch extrem anstrengenden Jahr zu erholen. Zuvor aber werfen wir noch einen Blick zurück auf die Höhepunkte dieses Jahres auf dem Verfassungsblog. Dies sind die Artikel, die den Mitgliedern des Verfassungsblog-Teams am meisten am Herzen liegen:

Hannah Beck:
»Das muss das Boot der Demokratie schon aushalten können«, höre ich oft (von Wissenschaftler*innen und Politiker*innen), wenn es um eine Zukunft geht, in der Björn Höcke Ministerpräsident Thüringens ist. Wir haben uns an den Gedanken gewöhnt, dass Rechtsextremist*innen Politik machen. In Mikropolitik des Rechtsrucks erklärt JULIA LESER, wie sich die AfD rechte Räume in unserem gesellschaftspolitischen Diskurs erarbeitet – und warum ihr die demokratischen Parteien dabei helfen.

Maxim Bönnemann:
Zu den schönsten Momenten des Verfassungsblogs gehört es, wenn Autor:innen anfangen, miteinander zu diskutieren. Wenn sie dabei dann auch noch hoch im Niveau und respektvoll im Ton über eine Frage schreiben, der (mal wieder) nachgesagt wird, dass sie die Gesellschaft »spaltet«, dann zeigt sich die ganze Stärke dieser Plattform. Wer nachlesen möchte, wie dies gelingen kann, dem möchte ich die Texte von KLAUS FERDINAND GÄRDITZ und SAMIRA AKBARIAN zum zivilen Ungehorsam ans Herz legen. Der eine Text sagt, ziviler Ungehorsam habe im demokratischen Rechtsstaat keinen Platz, der andere Text argumentiert das Gegenteil. Darüber lässt sich vortrefflich streiten, und das tun die beiden auch. Wenn Sie die Rede von gesellschaftlichen Echokammern auch gelegentlich ermüdet, dann werden Sie an dem Austausch zur Legalität und Legitimität des zivilen Ungehorsams Ihre Freude haben.

Anja Bossow:
Mein Lieblingsbeitrag in diesem Jahr war »Supreme Judgecraft«, geschrieben von zwei führenden Denkerinnen im Flüchtlings- und Migrationsrecht, CATHERINE BRIDDICK und CATHRYN COSTELLO. Der Beitrag analysiert die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs des Vereinigten Königreichs, dass die Ruanda-Politik der Regierung rechtswidrig ist. Der Beitrag ist rigoros und nuanciert und ermöglicht es auch einem mit dem Thema nicht vertrauten Leser, sowohl die rechtliche als auch die politische Bedeutung eines Urteils in einem Verfassungssystem zu erfassen, das ganz anders funktioniert als das deutsche. Bonuspunkte gab es für den hervorragenden Titel. Diese lassen mein Redakteursherz immer etwas höher schlagen.

Evin Dalkilic:
Es gibt Texte, die einen auf eine Weise berühren, dass man sie noch eine ganze Weile nach dem Lesen mit sich trägt. So ging es mir mit dem Beitrag von DÁNIEL KARSAI. Er ist Menschenrechtsanwalt und unheilbar krank und streitet vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für das Recht, seinem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen zu dürfen. Mit einer beeindruckenden Wucht und Stärke gelingt es Dániel Karsai, einen sehr persönlichen Text zu verfassen, ohne rührselig zu werden. Er führt uns einmal mehr eine Wahrheit vor Augen, die ebenso banal wie richtig ist: Regeln bleiben nur so lange abstrakt-generell, bis sie auf uns angewendet werden, und dabei können sie uns alle ganz unterschiedlich treffen.

Klaas Müller:
Ich möchte die Diskussion zur GEAS-Reform: »Europas Werk und Deutschlands Beitrag« (MAXIMILIAN PICHL), »Showdown zur Asylpolitik in Brüssel« (DANIEL THYM) und »Grenzwertige Grenzverfahren« (ISABEL KIENZLE und JONATHAN KIEßLING) aus dem Sommer hervorheben. In einem Jahr, in dem das Asyl- und Migrationsrecht eine erhebliche politische und rechtliche Verschärfung erfahren hat, tut es sehr gut, wenn innerhalb der Fachdiskussion dennoch weiterhin die menschenrechtlichen roten Linien deutlich werden. Auch wenn die Perspektiven der Autor*innen stark divergieren, der hier geltende zwanglose Zwang des besseren Arguments ist die große Stärke des Verfassungsbloggings!

Janos Richter:
Zwei Beiträge haben mich dieses Jahr besonders beschäftigt: »Rechtsstaat in Gewahrsam« (TORE VETTER) und »Pro-Palästina als unmittelbare Gefahr?« (CLEMENS ARZT). Beide Texte problematisieren eine immer restriktivere Handhabung der Versammlungsfreiheit durch Polizei und Versammlungsbehörde. Anstatt sich auf ein differenziertes und verhältnismäßiges Vorgehen zu besinnen, wird mit Allgemeinverfügungen, überschießenden Verboten und (vermeintlicher) »Deeskalation durch Stärke« reagiert. Diese Entwicklung lässt vor dem Hintergrund, dass autoritäre Akteur*innen bei den kommenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg in entscheidende Positionen gelangen könnten, sorgenvoll in das Jahr 2024 blicken.

Moritz Schramm:
Was für ein Jahr (mal wieder). Nach Atem japsend zwischen all den großen und kleinen Krisen, verheddert in eigenartigen Verschränkungen und hastig zusammengebastelten Lösungen vergessen wir oft innezuhalten und zu reflektieren. Was hat denn jetzt eigentlich das letzte Mal funktioniert? War diese oder jene Aufregung berechtigt? Was hätten wir anders machen können? Vor diesem Hintergrund war PÄIVI LEINO-SANDBERGS Text zu zwei Jahren NextGenerationEU mein diesjähriges Highlight. Investigativ, journalistisch, mit hoher juristischer Akuratesse stellt Päivi Fragen die weh tun, aber nötig sind und räumt so den Blick frei auf die Dehnungsstreifen und Wachstumsschmerzen europäischer Einigung.

Maximilian Steinbeis:
Mein Text des Jahres 2023 ist, was mir TAMAR HOSTOVSKY am 13. Februar über die Schlüsselrolle der israelischen Rechtswissenschaft in der Mobilisierung von massenhaftem Widerstand gegen die Unterwerfung der unabhängigen Justiz durch die Netanyahu-Regierung erzählt hat. Nach dem 7. Oktober und mitten im Gaza-Krieg wirkt das wie aus einer anderen Epoche. Aber die Inspiration ist zeitlos. Rechtswissenschaft matters im Abwehrkampf gegen den globalen autoritären Populismus. Das können wir von Israel lernen.

Friedrich Zillessen:
Eines der Ereignisse des Jahres war für mich die Wahl Robert Sesselmanns zum Landrat im südthüringischen Sonneberg – auch weil sie mit dem Start des Thüringen-Projekts zusammenfiel. Nach der Wahl bestand der AfD-Politiker, immerhin Beisitzer im Vorstand des »erwiesen rechtsextremistischen« Landesverbandes, die sog. Verfassungstreueprüfung. In dem Beitrag »Scharfes Schwert oder bloßes Gesetzeslametta« zeigt MICHAEL BRENNER treffend, inwiefern diese Regelung im Kommunalwahlrecht ein Lippenbekenntnis an die »wehrhafte Demokratie« ist, die keinem Praxistest standhält. Wir werden wohl auch im nächsten Jahr sehen, wie viel »Gesetzeslametta« die Instrumente der wehrhaften Demokratie in Deutschland sind. Auf sie verlassen sollten wir uns nicht.

 

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