Auch schlechte Eltern sind Eltern

19. Mai 2014

Auch schlechte Eltern sind Eltern

Nicht jeder hat das Glück, von perfekten, margarinewerbungs-stahlenden Eltern großgezogen zu werden. Mancher hat eine psychisch labile Mutter, andere einen alkoholkranken Vater, oder sogar beides zusammen, und dann streiten die beiden auch noch den ganzen Tag. Wem dieses Schicksal zuteil wird, der wird womöglich mal viel Zeit und Geld für Psychoanalysestunden aufwenden müssen.

Ist das ein Schicksal, vor dem die staatliche Fürsorge uns um jeden Preis bewahren muss? Das ist es nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Handvoll Kammerbeschlüsse verkündet, die hier ein paar Dinge klarstellen: Wenn der Staat den Eltern das Sorgerecht entzieht, und sei es auch nur vorläufig, und ihre Kinder ins Heim steckt, dann ist das ein schwerer und in der Regel irreversibler Eingriff sowohl in das Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, als auch in das der Kinder, nicht von ihren Eltern getrennt zu werden.

Auch im Eilverfahren komme daher ein Entzug des Sorgerechts nur in Betracht, wenn es um massive und gegenwärtige Gefährdungen für das Kind geht: wenn es geschlagen wird, missbraucht oder auf gefährliche Weise vernachlässigt. Die bloße Tatsache dagegen, dass das Kind Auffälligkeiten zeigt, im Kindergarten schwierig wird, leicht weint und schnell erschreckt – mit anderen Worten: dass das Kind unter den Problemen seiner Eltern leidet – , reicht noch nicht.

Die Fälle, um die es in den Entscheidungen geht, sind für mich als Vater eine schwer auszuhaltende Lektüre.

Ich habe da keine eigenen Einblicke und bin daher dankbar für Korrektur, falls ich mich irre. Aber kann es sein, dass man als zuständiger Jugendamts-Mitarbeiter bzw. Richter geradezu blöd wäre, wenn man sich entscheidet, ein Kind erst mal bei den Eltern zu lassen? Wenn man das tut und sich das hinterher als Fehler herausstellt, hat man die Bildzeitung am Hals, wenn nicht gar den Staatsanwalt. Wenn man dagegen anders entscheidet, kann einem nicht viel passieren, außer dass man halt in Karlsruhe aufgehoben wird. Keiner will schuld sein am nächsten Fall Kevin, und das kann den Leuten wahrhaftig niemand verdenken.

Diese Situation assymetrischer Entscheidungsanreize würde auch erklären, warum das BVerfG in diesen Fällen die Entscheidungen der Instanzgerichte so viel engmaschiger kontrolliert als sonst.

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