Glücksspielmonopol: Karlsruhe droht neuer Ärger aus Luxemburg
Dem Bundesverfassungsgericht steht erneut ein sehr unangenehmes Urteil des Europäischen Gerichtshofs ins Haus. Diesmal geht es um die Karlsruher Praxis, verfassungswidrige Gesetze mit einem Übergangszeitraum zu versehen. Also für eine gewisse Zeit fortgelten zu lassen, damit der Gesetzgeber Zeit hat, den Fehler zu korrigieren. Verfassungs- und europarechtswidrige Heuchelei Das tut das BVerfG regelmäßig, so auch in seinem Urteil zum Glücksspielmonopol vom 28. März 2006: Dort hat der Erste Senat in wünschenswerter Klarheit festgestellt, dass es nicht sein kann, privaten Unternehmen das lukrative Geschäft mit Glücksspielen unter Strafandrohung zu verbieten, angeblich um die armen Spielsüchtigen vor der Raffgier der Wettveranstalter zu ... continue reading
