Articles for author: Maximilian Steinbeis

Kalter Entzug: Auch Junkies haben Menschenrechte

Drogenabhängigen, die im Gefängnis sitzen, darf der Staat nicht ohne weiteres den Zugang zu Substitutpräparaten wie Methadon verweigern. Mit diesem Urteilsspruch hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg der bayerischen Drogenbekämpfungs- und Justizvollzugspraxis heute ordentlich einen mitgegeben. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive finde ich an der Entscheidung aber vor allem etwas anderes interessant – nämlich, wie unterschiedlich die Welt aussieht, wenn man mit den Augen eines Menschenrechtsgerichtshofs bzw. einer bayerischen Strafvollstreckungskammer betrachtet.

In eigener Sache: Wissenschaftliche Koordinator_in für „Recht im Kontext“ am WiKo gesucht!

Seit 2011 kooperiert der Verfassungsblog mit dem Forschungsverbund „Recht im Kontext“ am Wissenschaftskolleg zu Berlin, eine Zusammenarbeit, der wir viel zu verdanken haben. Wissenschaftliche Koordinatorin dieses Forschungsverbunds war lange Zeit die phänomenale, allen Leser_innen dieses Blogs wohl bekannte Alexandra Kemmerer, und nach ihr der nicht minder phänomenale Moritz Hartmann, der mittlerweile aber nach Luxemburg weitergezogen ist und dort seinen beträchtlichen juristischen Scharfsinn dafür einsetzt, dem Europäischen Gerichtshof beim Fällen klug begründeter Urteile zu helfen. Wer Lust hat, in die Fußstapfen dieser beiden zu treten und dabei u.a. auch die Kooperation mit dem Verfassungsblog in eine lichte Zukunft zu führen, kann sich jetzt bewerben.

Das BVerfG verpasst der „Facebook-Zensur“ aber so was von überhaupt nicht einen Dämpfer

Hat das Bundesverfassungsgericht auf seinem Sommerfeldzug für die Meinungsfreiheit Position gegen die Regulierung von Hate Speech im Internet bezogen? Jawohl, behauptet die Publizistin Bettina Röhl und vereinnahmt eine der Entscheidungen, mit denen die 3. Kammer des Ersten Senats in den letzten Tagen den Schutzbereich des Art. 5 Grundgesetz verteidigt, als Kassation jenes "allgemeinen Zensurungeist(s) der politischen Korrektheit", gegen den die Neue Rechte seit langem zu den Waffen ruft. Ich glaube, da hat Frau Röhl was missverstanden.

Was wahr ist, darf man sagen (im Prinzip jedenfalls)

Der gestern schon konstatierte Karlsruher Sommerfeldzug zugunsten der Meinungsfreiheit geht weiter, die 3. Kammer ist nicht zu bremsen: Gestern ging es um die Konstellation, dass die Gerichte Meinungen zu Tatsachen umetikettieren, auf dass sie nicht mehr den Schutz der Meinungsfreiheit genießen. Heute geht es um die Konstellation, dass sie Tatsachenäußerungen verbieten, obwohl sie wahr sind.

Meinungsfreiheit schützt auch Beschimpfungen (aber halt nicht sehr)

Dem schönen Wort "Schmähkritik" hat vor ein paar Monaten Jan Böhmermann zu ungeahnter Prominenz verholfen, als er sich im Fernsehen an einem gereimten Beispiel einer solchen gegenüber dem türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdoğan versuchte und daraufhin von demselben prompt angezeigt wurde. Einen Putschversuch später hat jetzt das Bundesverfassungsgericht einige klärende Worte gesprochen, wo die mit dem Persönlichkeitsrecht des Kritisierten abzuwägende Meinungsfreiheit aufhört und die absolut verbotene "Schmähkritik" anfängt.

Der Donald-Test

Nicht nur unser Sicherheitsgefühl hat in den vergangenen Wochen gelitten, sondern auch unsere Zuversicht angesichts der Frage, in wessen Hände die Macht in westlichen Demokratien so alles fallen kann. Vor diesem Erfahrungshintergrund ist es nicht allein unsere Angst, die darüber entscheidet, was wir uns an staatlichen Sicherheitsbefugnissen wünschen. Wir fragen uns auch, oder sollten uns zumindest fragen: würden wir diese Sicherheitsbefugnisse auch, sagen wir, einem Donald Trump geben?