Liberalisierung der Leihmutterschaft: Straßburg legt nach
Staaten, die Leihmutterschaft bekämpfen und verbieten wollen, dürfen das tun – aber sie dürfen diesen Kampf nicht auf dem Rücken des Kindes austragen. Im letzten Sommer hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Staaten vor lauter Empörung nicht so tun dürfen, als habe ein von einer Leihmutter ausgetragenes Kind nicht einmal einen biologischen Vater mehr. Und erst im Dezember hat der Bundesgerichtshof daraus für Deutschland die Konsequenzen gezogen. Heute hat der Straßburger Gerichtshof eine Kammerentscheidung veröffentlicht, die zeigt, wie weit der Gerichtshof diese Linie zu treiben bereit ist.
