Articles for author: Maximilian Steinbeis

Strafen für Atatürk-Beleidigungen: Straßburg, wie hältst du’s mit der Meinungsfreiheit?

Jemanden für 13 Jahre ins Gefängnis zu sperren, weil er ein paar Atatürk-Statuen mit Farbe beschmiert hat, ist unverhältnismäßig. Zu diesem wenig überraschenden Schluss kommt der EGMR heute in einer Kammerentscheidung gegen die Türkei. Interessant wird die Entscheidung durch die Sondervoten: Drei der sieben Kammermitglieder nehmen den Fall zum Anlass, eine gerichtsinterne Diskussion vom Zaun zu brechen, wie sie grundsätzlicher nicht sein könnte – nämlich über Nutzen, Grenzen und Ausgestaltung des in Straßburg praktizierten Verhältnismäßigkeitstests.

Too big to handle: Why we are so bad at preventing catastrophes

Financial crises, genocides, environmental catastrophes, epidemics, wars – constantly things happen we knew exactly that they would a) happen with some likeliness or even certainty, and b) be absolutely horrible. And still we have let it happen. And not just because we could not help it. But because somehow, all things considered, we did not want to. We haven’t done what we could have done. We didn’t want to know what we could have known. What is this strange phenomenon about? And how can we improve ourselves? To find answers to those questions, last week an extraordinarily illustrious group of scholars from all sorts of disciplines had assembled at the Wissenschaftskolleg in Berlin.

Too big to handle: Warum wir so schlecht sind im Abwenden von Katastrophen

Finanzkrisen, Genozide, Umweltkatastrophen, Epidemien, Kriege – dauernd passiert etwas, von dem wir zuvor genau wussten, dass es a) mit einiger Wahrscheinlichkeit oder sogar sicher passieren und b) ganz unvorstellbar schrecklich werden würde. Und trotzdem haben wir es passieren lassen. Und zwar nicht nur weil wir nicht anders konnten. Sondern weil wir es offenbar irgendwie, all things considered, nicht anders wollten. Was wir hätten tun können, haben wir unterlassen. Was wir hätten wissen können, wollten wir nicht wissen. Was hat es auf sich mit diesem merkwürdigen Phänomen? Und wie könnten wir da besser werden? Um auf diese Fragen Antworten zu suchen, hat sich letzte Woche am Berliner Wissenschaftskolleg eine außerordentlich illustre Gruppe von Wissenschaftler_innen zusammengefunden.

Großbritannien auf dem Weg ins verfassungsrechtliche Irrsal?

Aus deutscher Perspektive könnte man leicht den Eindruck gewinnen, als sei das gar nichts Besonderes, was die Tories in Großbritannien alles an konstitutionellen Umwälzungen planen. Einen nationalen Grundrechtekatalog neben der EU-Menschenrechtskonvention? Autonomie und regionale Selbstbestimmung für alle Teile des Vereinigten Königreichs, England eingeschlossen? Da zucken wir an Föderalismus und Grundgesetz gewöhnten Deutschen nur mit den Achseln. Ist doch normal, oder nicht? Aber der Eindruck täuscht. Was der britische Regierungschef und seine Partei da so alles im Schilde führen, deutet mitnichten in eine Richtung, die uns Kontinentalkonstitutionalisten vertraut und heimelig vorkommen sollte.

Über die Toten nur Gutes? GROSS v. SCHWEIZ endet im Eklat

Es war einer der profiliertesten Fälle zum umstrittenen Thema Sterbehilfe vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Gross v. Schweiz. Jetzt wird es kein materielles Urteil geben, denn die tief gespaltene Große Kammer des EGMR hat die Klage mit hauchdünner Mehrheit als missbräuchlich abgewiesen: Wie sich herausgestellt hat, ist die Klägerin schon seit drei Jahren tot.

Ein paar Anmerkungen zur Inzestverbot-Debatte im Allgemeinen und zur FAZ im Besonderen

Eigentlich gibt es aus meiner Sicht nichts, was in Sachen Inzestverbot dem phänomenalen Minderheitsvotum von Winfried Hassemer von 2008 noch hinzuzufügen wäre. Leuten für das, was sie – noch dazu im Innersten ihres Intimbereichs – tun, Gefängnisstrafen anzudrohen, darf man nur, wenn man präzise angeben kann, zum Schutz welchen Rechtsgutes das nötig ist. Und das kann man bei dem gesellschaftlichen Tabu Geschwisterliebe nun mal nicht. Die Rechtsgüter, die man sich da mit viel Mühe einfallen lassen kann, sind entweder gar keine (Schutz behinderter Kinder davor, geboren zu werden) oder sie passen gar nicht auf das konkrete Verbot und wirken vorgeschoben (Schutz von Ehe und Familie, Schutz ... continue reading

BFH: Niedrigzinsphase macht gesetzliche Zinssätze (noch) nicht verfassungswidrig

Sich mit dem Finanzamt zu streiten, kann zurzeit sehr teuer werden – und zwar selbst dann, wenn man gewinnt. Denn am Ende muss man die Steuerschuld, die sich nach Jahr und Tag als korrekt herausstellt, verzinsen, und zwar zu nicht weniger als sechs Prozent. Mit jedem Monat mehr, den der Staat sich Zeit lässt, meine Steuerschuld korrekt festzulegen, muss ich an ihn diesen Mondzins bezahlen, der das Zehn- bis Vierzigfache dessen beträgt, was ich selber zurzeit auf der Bank bekomme. Kann das verfassungsmäßig sein?

Ich bin einem Troll aufgesessen

Ich muss mich bei der Deutschen Telekom und, mehr noch, bei der Deutschen-Telekom-Stiftung entschuldigen. Ich bin offenbar einem Troll aufgesessen. Die Pressemitteilung, aus der ich in meinem letzten Blogpost (ich habe ihn natürlich vom Netz genommen) zitiert habe, war gefälscht. Da hat sich jemand so richtig Mühe gemacht, nur um mich zu blamieren. Gratuliere, das ist gelungen.

Warum die Schotten vor London Angst haben, aber die Bayern nicht vor Berlin

Morgen stimmen die Schotten über ihre nationale Zukunft inner- oder außerhalb des Vereinigten Königreichs ab. Darüber haben wir hier schon viel geschrieben, und alle Zeitungen sind voll davon. Was mich erstaunt, ist, dass kein Mensch eine eigentlich ziemlich naheliegende Frage stellt: Warum sind in UK, Frankreich, Spanien, Italien und Belgien so viele Menschen der festen Überzeugung, das Joch der nationalen Zentralregierung keinen Tag länger aushalten zu können, und in Deutschland kein Mensch? Mehr noch: Warum sehen wir nicht nur keinen Drang zu mehr regionaler Eigenständigkeit, sondern im Gegenteil: eigentlich sogar zu immer weniger?

Von wegen Würde des Bundestages: Demo im Plenarsaal ist Meinungsfreiheit

Dass Bundestagspräsident Norbert Lammert ganz schnell den Humor verliert, wenn seine Abgeordneten drunten im Plenarsaal ihre politische Meinung auf andere Weise kundtun als durch Redenhalten und Zwischenrufen, ist bekannt: Mal fliegen Parlamentarier raus, weil sie bei der Debatte um das Afghanistan-Mandat Schilder mit den Namen der Kundus-Opfer hochhalten, mal, weil sie auf ihren T-Shirts ihren Protest gegen Stuttgart 21 anmelden. Alles, was wie eine organisierte Demo aussieht, wird als Angriff auf die "Würde des Hauses" gewertet und ohne viel Federlesens unter zustimmendem Nicken der veröffentlichten Meinung unterbunden. Damit hat Lammert damit womöglich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Das legt zumindest ein heute verkündetes Urteil des EGMR in Straßburg nahe.