Articles for author: Maximilian Steinbeis

Was hilft mir das Recht auf Vergessen, wenn ich nicht für mich sein kann?

Privacy heißt, für mich bleiben zu können. Eine Grenze ziehen zu dürfen zwischen mir und der Gesellschaft, ab der sie mich in Ruhe lassen muss und ich von ihrer moralischen, politischen und ökonomischen Inanspruchnahme unbehelligt bleibe. Mich undurchsichtig machen, mich verhüllen, mich verbergen zu dürfen, in meinen Kleidern am Leib, in den Wänden meiner Wohnung, in meiner eigenen Person. Das Google-Urteil des EuGH hat eine Menge Kritik erfahren, weil es das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die Meinungsfreiheit derer, die Informationen verbreiten wollen, nicht ausreichend schützt. Sollten wir uns nicht mindestens genau so viel Sorgen um jenes Recht auf Privacy machen, das das Google-Urteil eigentlich schützen soll? Reflexionen über das Recht auf Vergessen anlässlich eines Vortrags von Jack Balkin zu Freedom of Speech im Überwachungsstaat.

Der Weltkongress des Verfassungsrechts tagt, und ich darf nicht hin

Im Juni trifft sich die Verfassungsrechtswissenschaft der Welt in Oslo zu einer großen Konferenz. Die findet nur alle paar Jahre statt, und ich fände das ganz spannend, so gebündelt zu beobachten, wie Verfassungsjuristen aus den unterschiedlichsten Ecken der Welt miteinander reden, welche gemeinsamen Themen sie haben, welche Unterschiede sichtbar werden. Also bot ich der FAZ einen Artikel dazu an, die fand das eine schöne Idee und bestellte einen Bericht. Ich schrieb an die auf der Konferenz-Website angegebene Stelle eine Mail und bat, mich als Journalisten zu akkreditieren. Das war am 14. März. Heute habe ich Antwort bekommen.

Schweizer Bundesgericht: Öffentlicher Hitlergruß ist keine Nazi-Propaganda

Dass jemand, der nüchtern und ohne Ironie den Hitlergruß zeigt, ein Nazi ist, versteht sich von selbst. Aber verbreitet er damit auch Nazi-Ideologie? In Deutschland (und auch in Österreich) stellt sich die Frage gar nicht erst; dort ist das Zeigen nationalsozialistischer Symbole per se verboten. In der Schweiz stellt sich diese Frage sehr wohl. Und nach dem heute veröffentlichten Urteil des Schweizer Bundesgerichts, wonach selbst ein bei einer Kundgebung auf dem Nationalheiligtum Rütli in die Luft gereckter rechter Arm nicht unbedingt Nazi-Ideologie verbreitet, erst recht.