Google – nur just another Grundrechtsträger?
Das epochale Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestern, dass man das Bild, das Google bei der Namenssuche von einem zeichnet, nicht widerstandslos hinnehmen muss, ist bei den Kolleginnen und Kollegen aus der Netzpolitik- und Internetrecht-Community überhaupt nicht gut angekommen. Was vor allem für Irritation sorgt, ist die Frage, was mit den wirtschaftlichen Interessen der Suchmaschinenbetreiber, der Informationsfreiheit der Öffentlichkeit und der Meinungsfreiheit derer ist, deren Artikel und Blogposts dann nicht mehr auffindbar sind. Nico Härting warnt, dass künftig Prominente missliebige Berichterstattung aus den Suchmaschinenlisten tilgen könnten. Thomas Stadler sieht in der Entscheidung eine andere „Spielart von Netzsperren“ und mit der Meinungs- und ... continue reading
