Abschiebehaft darf keine Strafe sein
In der Mehrzahl der deutschen Bundesländer werden Migranten, die in Abschiebehaft genommen werden, wie Verbrecher in ganz normale Gefängnisse gesperrt. Dem könnte bald der Europäische Gerichtshof ein Ende bereiten. Heute hat Generalanwalt Yves Bot seine Schlussanträge im Fall Bero u.a. veröffentlicht. Darin geht es um eine Syrerin, einen Marokkaner und eine Vietnamesin, die in Hessen bzw. Bayern monatelang im Gefängnis saßen, obwohl sie nichts getan hatten als Ausländer ohne Aufenthaltstitel zu sein. Das ist nach deutschem Recht dann erlaubt, wenn die eigentlich vorgeschriebenen besonderen Einrichtungen für Abschiebehäftlinge „nicht vorhanden“ sind. Gewährleistet sein muss nur, dass die Abschiebehäftlinge nicht mit Strafgefangenen zusammengesperrt ... continue reading
