NRW-Kopftuchverbot: Gesetzesarchitekt Kirchhof ist befangen
Verfassungsrichter sind doch rechte Teufelskerle. Sie können Regelungsgebäude nicht nur zum Einsturz bringen, nein, sie entwerfen auch schon mal welche. Als Architekten des Rechts steht ihnen dann „eine Art Urheberschaft“ für ein bestimmtes Regelungskonzept zu. Und wenn dann eben dieses Regelungskonzept in Karlsruhe als Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde auf dem Schreibtisch landet, sind sie befangen und können darüber nicht miturteilen. Das hat der Erste Senat jetzt im Fall seines Vorsitzenden Ferdinand Kirchhof entschieden. Kirchhof, im Zivilberuf Juraprofessor in Tübingen, hatte sich 2003 (also vor seiner Amtszeit) als Gesetzesarchitekt betätigt mit dem Auftrag, ein verfassungsfestes Kopftuchverbot für Baden-Württemberg zu entwerfen, und zwar ... continue reading
