Vom Ehegattensplitting und der Freiheit zur 50er-Jahre-Ehe
Die Zahl derer, die von der heutigen Entscheidung des Zweite BVerfG-Senats zum Thema Ehegattensplitting und Homo-Ehe überrascht worden sind, dürfte im niedrigen einstelligen Bereich liegen. Der heutige Beschluss ist nur der letzte eines halben Dutzend von Entscheidungen, die alle auf das Gleiche hinauslaufen: Wer Homo-Ehegatten etwas vorenthalten will, was er Hetero-Ehegatten gibt, muss gute Gründe dafür haben. Und die gibt es einfach nicht – jedenfalls nicht mehr, seit die Homo-Ehe 2005 als vollgültige Lebensgemeinschaft der wechselseitigen Verantwortungsübernahme ausgestaltet wurde und damit den Grund, weshalb das Grundgesetz die Ehe unter den besonderen Schutz des Staates stellt, ebenfalls erfüllt. (Ob das auch ... continue reading
