Ukrainisches Versammlungsrecht: Rechtslücke als Menschenrechtsverstoß
Die ukrainische Verfassung garantiert, wie jede vernünftige und auch sehr viele unvernünftige Verfassungen, den Ukrainern das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht darf, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung und dergleichen zu schützen, eingeschränkt werden – dem Gesetz entsprechend. Nur – welchem Gesetz? Es gibt keins. Alles, was es gibt, ist ein Dekret aus Sowjetzeiten, das das Abhalten kommunistischer Jubelparaden regelt und dessen Anwendbarkeit auch in der Ära Janukowitsch zumindest umstritten ist. Seit 20 Jahren exisitiert in der Ukraine, Schauplatz der orangenen Revolution bitteren Angedenkens, überhaupt kein Versammlungsrecht. Es gibt kein Gesetz, das regelt, wie und ... continue reading
