Articles for author: Maximilian Steinbeis

Ukrainisches Versammlungsrecht: Rechtslücke als Menschenrechtsverstoß

Die ukrainische Verfassung garantiert, wie jede vernünftige und auch sehr viele unvernünftige Verfassungen, den Ukrainern das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht darf, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung und dergleichen zu schützen, eingeschränkt werden – dem Gesetz entsprechend. Nur – welchem Gesetz? Es gibt keins. Alles, was es gibt, ist ein Dekret aus Sowjetzeiten, das das Abhalten kommunistischer Jubelparaden regelt und dessen Anwendbarkeit auch in der Ära Janukowitsch zumindest umstritten ist. Seit 20 Jahren exisitiert in der Ukraine, Schauplatz der orangenen Revolution bitteren Angedenkens, überhaupt kein Versammlungsrecht. Es gibt kein Gesetz, das regelt, wie und ... continue reading

NSU-Prozess: Versuch einer Antwort auf die Frage, wie man um Gottes Willen so blöd sein kann

Zum OLG München und seiner Medienpolicy in Sachen NSU-Prozess ist ja schon fast alles gesagt. Viel mehr als „Wie kann man nur so blöd sein!“ lässt sich zu der Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts auch wohl erst einmal gar nicht sagen, und wie alle Zeitungen, so wird auch die von mir abonnierte Süddeutsche nicht müde, diese Frage jeden Tag aus Neue zu stellen, heute über die ganze Seite Drei. Der Artikel von Annette Ramelsberger (leider nicht online, soweit ich sehe) ist sehr schön geschrieben, lässt wie fast alle anderen Artikel dazu die Frage aber gänzlich unbeantwortet: Ja, wie denn? Wie kann man ... continue reading

Islands Verfassungsexperiment ist so gut wie gescheitert

Das wohl ambitionierteste Demokratieexperiment der jüngeren europäischen Verfassungsgeschichte hat vorläufig sein Ende gefunden – und kein gutes. Das Parlament wird in dieser Legislaturperiode, die Ende April endet, nicht mehr über den Entwurf des Verfassungsrates abstimmen. Damit sind die Chancen, dieses einzigartige Experiment tatsächlich zum Erfolg zu führen, auf nahezu Null gesunken. Noch mal in aller Kürze die Vorgeschichte (ausführlicher hier und hier): Nach der nationalen Katastrophe der Finanzkrise 2008 hatten die Isländer ihre Regierung gestürzt und eine neue linke Regierung an die Macht gebracht, die versprach, die Verfassungsgrundlagen des Landes zu erneuern, und zwar durch das Volk selbst: Die gut ... continue reading

Karlsruhe weist Klage gegen Beschneidungsgesetz zurück

Zehn Zeilen Begründung: Mehr braucht die 2. Kammer des Ersten Senats nicht für die erste Entscheidung aus Karlsruhe zu dem im letzten Jahr so heiß umstrittenen Beschneidungsgesetz. Das liegt allerdings an der konkreten Verfassungsbeschwerde: Die hatte (der Sachverhalt ist äußerst knapp) ein Mann erhoben, der 1991 als Sechsjähriger von einem nicht ärztlich ausgebildeten „Beschneider“ beschnitten worden war. Das Beschneidungsgesetz stellt mit dem neuen § 1631d BGB klar, dass es keine Straftat ist, sein Kind beschneiden zu lassen – wenn dabei die Regeln der ärztlichen Kunst befolgt werden. Nur während der ersten sechs Monate darf auch ein Nichtmediziner die Beschneidung vornehmen. Damit ... continue reading

Rechtsschutz gegen UN-Sanktionen: Rudert der EuGH zurück?

Vor viereinhalb Jahren hat der EuGH sein epochales Urteil Kadi gefällt. Darin hat er für sich in Anspruch genommen, das Einfrieren des Vermögens von Leuten, die im Verdacht der Terrorfinanzierung stehen, am Maßstab der europäischen Grundrechte zu messen – auch wenn die Entscheidung dazu eigentlich der UN-Sicherheitsrat gefällt hat und nicht ein EU-Organ. Aus menschenrechtlicher Perspektive war dieses Urteil eine Großtat: Das Einfrieren des Vermögens von Leuten, die im Verdacht stehen, Al-Kaida zu unterstützen, ist ein außerordentlich einschneidender Grundrechtseingriff, und dagegen war ursprünglich keinerlei individueller Rechtsschutz vorgesehen. Die Kadi-Entscheidung machte dem ein Ende: Auch in Fällen, wo das Völkerrecht keinen ... continue reading

Deals im Strafprozess: Das Verfassungsgericht als Kesselflicker

Die gesetzliche Regelung zum Deal im Strafprozess ist ein löchriges Fass. 2009 hat der Gesetzgeber das Gefäß geschaffen, um die einsickernde Praxis, Angeklagten für Kooperation mildere Strafen in Aussicht zu stellen, aufzufangen. Doch die 240 Wörter des § 257c StPO reichen nicht, den giftigen Inhalt zu halten. Überall rinnt und rieselt es hinaus. Das deutsche Strafrecht funktioniert, anders als das aus Film, Funk und Fernsehen bekannte amerikanische, nach dem Schuldprinzip: Der Staat darf strafen, wenn und soweit er jemandem die Schuld für eine Straftat nachweist. Der Strafprozess ist kein Kampf zwischen Staatsanwalt und Angeklagtem, sondern eine Untersuchung des Gerichts. Es ... continue reading

Man muss Sarkozy einen „pauvre con“ nennen dürfen

Nicolas Sarkozy ist nicht mehr Präsident der französischen Republik, was andere vielleicht mehr betrauern als ich. Zu den Bemerkenswertheiten seiner Präsidentschaft zählt der Umstand, dass während ihrer Dauer eine Gesetzesnorm wiederbelebt wurde, die seit General de Gaulles Zeiten so gut wie keine Rolle mehr gespielt hat: Art. 26 des Pressegesetzes vom 29. Juli 1881. Diese Norm droht jedem, der den Präsidenten beleidigt, eine Geldstrafe von 45.000 Euro an. Das entnehme ich einer Kammerentscheidung des EGMR, die heute veröffentlicht wurde. Geklagt hatte ein Franzose namens Hervé Eon, der 2008 bei einem Besuch Sarkozys in seiner Heimatstadt Laval ein Plakat mit der ... continue reading

Hungary: Taking Action

The Hungarian Parliament has enacted a package of constitutional amendments that virtually neutralizes the Constitutional Court as an opponent of Viktor Orbáns two-third-majority government. There was no lack of protest notes from both Strasbourg and Brussels, but apparently to no avail. Neither the EU nor the Council of Europe seems to be able, institutionally, to find an adequate response to a systematic undermining of constitutionalism within member states such as Hungary or Romania. A conspicuous deterioration in constitutionalism  erosion isn’t just the problem of the respective member state; it affects  the entire EU and all its member states. But what ... continue reading

Ungarn – was tun?

Am Montag hat das ungarische Parlament ein Paket von Verfassungsänderungen verabschiedet, das das Verfassungsgericht als konstitutionelles Korrektiv zu Viktor Orbáns Zweidrittelmehrheitsregierung faktisch neutralisiert. An Protestnoten aus Straßburg und Brüssel hat es nicht gefehlt, aber ausgerichtet haben sie offenbar nichts. Die EU scheint ebenso wenig wie der Europarat institutionell in der Lage zu sein, auf Vorgänge mitgliedsstaatlicher Verfassungserosion wie in Ungarn oder in Rumänien eine angemessene Antwort zu geben. Wenn in einem EU-Mitgliedsstaat die Verfassungsstaatlichkeit erodiert, dann ist das nicht nur dessen eigenes Problem, sondern eines der gesamten EU und all ihrer Mitgliedsstaaten. Was können diese tun? Im letzten Jahr haben ... continue reading