Darf man einen Nazi feuern?
Diese Frage hatten in den letzten Tagen gleich zwei Gerichte zu beantworten, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Im Fall des BVerwG ging es um einen Bezirksschornsteinfeger, dem man wegen mangelnder Zuverlässigkeit den Kehrbezirk entzogen hatte. Der Grund: Er hatte als aktives NPD-Mitglied öffentlich den von Antisemiten begangenen Mord an Walther Rathenau als Heldentat gefeiert. Im Fall des EGMR ging es um einen britischen Busfahrer, der entlassen wurde, weil er in der rechtsextremen und rassistischen British National Party (BNP) aktiv war. Beide, der Brite und der Deutsche, hatten offenbar in ihrem konkreten Verhalten im ... continue reading
