Articles for author: Alexander Hobusch

Das Ende der „Schattenfinanzierung“ parteinaher Stiftungen

Mit Urteil vom 22.02.2023 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die bisherige staatliche Mittelvergabe an die parteinahen Stiftungen unter Aussparung der Desiderius-Erasmus-Stiftung die AfD in ihrer politischen Chancengleichheit verletzt. Was nach einem Sieg auf ganzer Linie für die AfD klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Pyrrhussieg – Geld für den gerügten Zeitraum vor 2021 wird die Desiderius-Erasmus-Stiftung (kurz: DES) wohl nicht bekommen und auch für die Zeit danach hängt vieles von der neuen gesetzlichen Regelung ab. Neben der Entscheidung in der Sache hat das Gericht auch noch einige bemerkenswerte Fingerzeige für eine gesetzliche Ausgestaltung gegeben, die sich zu beleuchten lohnen.

Hemdsärmelig und illegal

Die Spendenskandale der AfD holen die Partei so langsam ein: Neben dem Fall der gestückelten Spenden an Alice Weidel bzw. ihren Kreisverband beschäftigte auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin im „Fall Meuthen“ die überregionale Presse. Thema auch hier: Eine nicht im Rechenschaftsbericht als Parteispende angegebene Werbekampagne von Dritten. Die Klage der AfD gegen den Strafbescheid der Bundestagsverwaltung wurde vom VG abgewiesen.

Der „tote Winkel“ des Rechtsschutzes

Nach dem großen Echo rund um die Entscheidung des Wahlausschusses und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ging auch der Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Sachsen schnell über die Agentur-Ticker. Danach muss die AfD-Liste auch für die Plätze 19 bis 30 zugelassen werden. Wenig Beachtung fand dabei der bemerkenswerte Inhalt der Entscheidung: Die Richter deuteten an, dass sie das geltende sächsische Wahlrecht, das insoweit mit dem gesamtdeutschen Wahlrecht übereinstimmt, in Bezug auf den Rechtsschutz vor der Wahl für verfassungswidrig halten. Sie hätten dabei aber durchaus noch einen Schritt weitergehen können.