Articles for author: Alexandra Kemmerer

Reflexive Disziplinarität und (Kartell-)Recht im Kontext

Er habe sich doch gefragt, wie dieses Thema zu Recht im Kontext passe. Nachdem wir gestern abend in größerer Runde mit zwei scharfsinnigen amerikanischen Richtern zu Tisch gesessen und lange über anwaltliches Standesrecht, Guantánamo vor zivilen Gerichten und die segensreiche Tradition der pro bono-Tätigkeiten amerikanischer Kanzleien diskutiert hatten, gestand mir ein renommierter Europarechtler sein Erstaunen über die Themen- und Referentenwahl des jüngsten Berliner Seminars Recht im Kontext im Wissenschaftskolleg (das er leider wegen kollidierender Seminarpflichten hatte verpassen müssen). Am Montag hatte der Rechtsanwalt, Kartellrechtsexperte und Blogger Johannes Zöttl im Berliner Seminar über „Missbrauch von Marktmacht oder Missbrauch des Kartellrechts?“ referiert, ... continue reading

Staatenbeschwerde statt Sportboykott: Deutschland sollte die Ukraine in Straßburg verklagen

„Abwegig“ findet der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier die Forderungen deutscher Politiker nach einem Boykott der Fußball-Europameisterschaft in der Ukraine. In der Sprache der Juristen ist das eine klare Ansage: Finger weg von solchem Blödsinn. Nicht nur, weil niemand im EM-Stadion Norbert Röttgen vermissen würde und ein Boykott ohnehin vor allem die Falschen trifft. Papier legt eine interessante Alternative auf den Tisch, die vor ein paar Tagen schon von Philipp Mißfelder ins Spiel gebracht wurde.  „Deutschland könnte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Ukraine verklagen“, empfiehlt Papier in der Welt am Sonntag, räumt aber ein: „Dieser Weg wird wahrscheinlich deshalb ... continue reading

On the Margin: Observations on Reception, Ratio and Reform of the Strasbourg Court

Strasburg prompts Discussion. Last friday, the European Court of Human Rights stated in Stübing v. Germany (Application no. 43547/08) that the sanctioning of sexual intercourse between consanguine siblings in German criminal law does not violate the Convention. Possible changes are now in the hands of the domestic legislator – while the applicant of course can still request that the case may be referred to the Grand Chamber for a rehearing. Due to the tragic circumstances of the concrete case, comments on the decision are often passionate. Emotion creates attention. The ECtHR has finally made its way into the broader German ... continue reading