Articles for author: Andreas von Arnauld

Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Stellungnahme sind der Auffassung, dass ein Parteiverbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD), wie es etwa von 113 Abgeordneten in der Drs. 20/13750 beantragt wird, Aussicht auf Erfolg hat.

Studieren wie Kafka

Wir brauchen Jurist*innen und damit auch das Jurastudium, um die gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bewältigen. Wir brauchen Jurist*innen, die angesichts des grassierenden Rechtsextremismus und der sozial-ökologischen Katastrophe nicht beim Wiederkäuen der Wissensbestände der Vergangenheit stehen bleiben, sondern die sich ihrer sozial-ökologischen Verantwortung bewusst sind und die die rechtspolitischen Kämpfe mit Engagement und Courage zu führen bereit sind. Aus den Ruinen der aktuellen Curricula und der aktuellen Lehr- und Lernmodelle werden wir daher das Jurastudium der Zukunft entwickeln müssen.

AfD-Verbotsverfahren als demokratische Pflicht  

„Fascism a World Movement“ – so lautet die Eingangspassage in Karl Loewensteins Text zur wehrhaften Demokratie. 1937 unter dem Titel „Militant Democracy and Fundamental Rights“ in zwei Teilen im American Political Science Review erschienen, arbeitet Loewenstein hier die Bedrohung des rechtsextremen „Kriegs gegen die Demokratie“ heraus und fordert die Demokratinnen und Demokraten aller Länder dazu auf, „den Erfordernissen der Stunde gerecht zu werden und alles dafür zu tun, um die Demokratie zu retten“. Wie aktuell diese Diagnose, wie groß die Gefahr durch die rechtsextreme Weltbewegung ist, zeigen nicht nur die Entwicklungen im US-amerikanischen Vorwahlkampf und im polnischen Nachwahlkampf, sondern auch im deutschen Dauerwahlkampf.

Die Implementation der IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus ins deutsche Recht – eine rechtliche Beurteilung

Diese Beurteilung wurde am 5. Dezember 2023 an die Fraktionsvorsitzenden, an die Mitglieder der Ausschüsse Inneres und Recht sowie an die Ausschussbüros der anderen beteiligten Ausschüsse des Bundestags versandt. Nachdem in der Presse über dieses Papier berichtet wurde, haben wir uns entschieden, sie zu veröffentlichen.

„Impfung macht frei“ als Sachkritik

Mit der Parole „Impfung macht frei“ agitierten Impfgegner*innen in den letzten Jahren gegen die Corona-Maßnahmen. Wie der in den Protesten allgegenwärtige „Ungeimpft“-Stern zieht auch die „Impfung macht frei“-Parole Parallelen zum Holocaust. Die Impfgegner*innen haben auf diese Weise ihre Situation mit der der Jüd*innen im Dritten Reich verglichen. Wie die Jüd*innen im Nationalsozialismus, seien die Impfgegner*innen von heute unfrei, ausgegrenzt und von staatlicher Politik unterdrückt. Dass diese Gleichsetzungen geschmacklos, geschichtsvergessen und grenzenlos dumm sind, liegt auf der Hand. Sind sie aber auch verboten?

Für eine völker- und verfassungsrechtskonforme Klimaschutzpolitik

"Vor diesem Hintergrund fordern wir als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Verfassungs- und Völkerrechts die gesetzgebenden Organe des Bundes auf, das Klimaschutzgesetz nicht abzuschwächen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein effektives Klimaschutzprogramm mit ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaschutzziele und damit der völker- und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zu beschließen."

Zuverlässig rechtsextrem

In der Diskussion um die Konsequenzen aus der Reichsbürger*innenverschwörung werden die Stimmen derjenigen lauter, die für eine Verschärfung des Waffenrechts eintreten. Politiker*innen der FDP, darunter Bundesjustizminister Marco Buschmann, sind dem unter Hinweis darauf entgegengetreten, dass die derzeitige Rechtslage ausreiche, um Waffenverbote gegenüber Rechtsextremen durchzusetzen. Wie dringend der Handlungsbedarf ist, offenbart aber eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Baden-Württemberg aus dem Juli 2022.

Kein Ruhestand für AfD-Richterin

Wie ein Mantra beschwört die deutsche Rechtspolitik ihren Einsatz gegen Rechtsextremismus im Öffentlichen Dienst. Doch diese Entschlossenheitsbeteuerungen und Aktionspläne bleiben politische Parolen, die in den Gerichtssälen nicht selten ungehört verhallen. Zu den vielen Beispielen für diese nur schwer erträgliche Diskrepanz aus politisch Gebotenem und rechtlicher Faktizität gehört das Verfahren gegen die AfD-Richterin Birgit Malsack-Winkemann.