Articles for author: Anna Leisner-Egensperger

Tanz um das geborene Kind

Wie erwartet hat der Bundestag die Streichung des strafrechtlichen Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch beschlossen. Rechtlich interessant ist jetzt, wie es nach der Streichung des § 219a StGB mit dem Recht des Schwangerschaftsabbruchs weitergeht. Denn dass inzwischen nicht nur gegenüber der Opposition, sondern auch innerhalb der Koalition die Fronten verhärtet sind, hat die erste Lesung im aktuellen Gesetzgebungsverfahren gezeigt.

Nichts hält länger als ein Provisorium

„Ich bin nicht geschäftsführend im Amt. Ich bin einfach im Amt.“ So hatte sich Bodo Ramelow, gefragt nach seiner künftigen Legitimation als Ministerpräsident, schon vor der Thüringer Landtagswahl geäußert. Inzwischen freut er sich über einen beachtlichen Wahlerfolg seiner Partei. Wie sich angesichts der komplexen neuen Sitzverteilung im Parlament jedoch Mehrheiten für die Wahl eines Ministerpräsidenten finden lassen sollen, steht derzeit in den Sternen.

„Kinderrechte im Grundgesetz“ – Chancen und Risiken

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die ihrem eigenen Zeitplan um Monate voraus ist, kommt im parlamentarischen Geschäft eher selten vor. Hintersinnig ließe sich fragen, wovon die Große Koalition durch ihren Eifer zum „Gedöns im Grundgesetz“ (Jestaedt) tatsächlich ablenken will. Immerhin ist es positiv zu würdigen, dass der für Ende des Jahres angekündigte Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte im Grundgesetz“ schon am 25. Oktober der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Die Länder-Öffnungsklausel bei der Grundsteuer – ein Zauberwort in der Verhandlungsarena des Föderalismus

Das Gerangel um die Grundsteuer macht gerade dem Brexit Konkurrenz: Die Uhr tickt, und die Zeit vergeht, ohne dass sich bislang ein beschlussfähiger Kompromiss herausgebildet hätte. Vor ein paar Tagen hat Bundesfinanzminister Scholz einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vom Kanzleramt umgehend zurückgewiesen wurde – weil eine Länder-Öffnungsklausel fehlte. Von dieser Forderung dürfte am Ende allenfalls eine kleine Öffnungsklausel bleiben. Die Beteiligung der Länder ist damit nur noch Verteilungsmasse in der Verhandlungsarena des Föderalismus.