Der unionsinterne Asylstreit um Zurückweisung Schutzsuchender an der Grenze hatte letzten Sommer die Stabilität der Bundesregierung gefährdet. Die schließlich vereinbarten, bilateralen Rücknahmeabkommen mit einzelnen Dublin-Staaten präsentierte Innenminister Seehofer als Lösung, mit der er sich durchgesetzt habe. Auf der Basis des deutsch-griechischen Abkommens sollen Asylsuchende, die bereits in Griechenland einen Asylantrag gestellt hatten, an der Grenze zurückgewiesen und innerhalb von 48 Stunden nach Griechenland zurückgeführt werden. Darf das Dublin-Verfahren mit solchen bilateralen Absprachen verkürzt werden? In einem Präzedenzfall hat nun das VG München eine Eilentscheidung getroffen.