Der unendliche Raum der Geselligkeit
Wir haben alle das Recht, uns „in einem das Zusammenleben erleichternden Raum der Geselligkeit zu bewegen“. So hat es die Große Kammer des EGMR am vergangenen Dienstag entschieden und daraus die Zulässigkeit des französischen „Burka-Verbots“ abgeleitet. Ein Raum der Geselligkeit, in dem ich meinem Gegenüber ins Gesicht schauen kann – das klingt erst einmal schön, zumal in Zeiten der Fußballweltmeisterschaft, in denen sich Menschen allerorten zu großen Geselligkeitsgelagen zusammenfinden. Fragt sich nur, wo dieser Raum beginnt und – vor allem – wo er endet.
