Öffentlichkeitsarbeit als Verfassungsschutz
Zum Schutz der Verfassung dürfen Ministerpräsidentin und Landesregierung sich im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auch gegen verfassungsfeindliche Parteien positionieren – so urteilte das Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz am 2. April 2025. Diese Neubestimmung und Eingrenzung des bislang streng verstandenen Neutralitätsgebots für staatliche Stellen und Amtsträger ist folgerichtig und könnte in der Auseinandersetzung mit der AfD große Bedeutung gewinnen.
