Gleichmacherei statt Gleichheit
Knapp drei Jahre nachdem die erste Kammer des Zweiten Senats mit der Entscheidung vom 27.6.2017 den Eilantrag einer Rechtsreferendarin gegen ein Kopftuchverbot abgelehnt hatte, liegt nun die lang erwartete Hauptsache-Entscheidung vor. Das Ergebnis der Entscheidung ist mit Blick auf die damalige Kammerentscheidung wenig überraschend, ihre Begründung birgt jedoch so manche Neuigkeit. Langfristig wird die Entscheidung den Streit um das Kopftuchverbot nicht beilegen.
