Articles for author: Armin Steinbach

Schutz vor einer Politik durch Köpfe

Das BVerfG bleibt seiner restriktiven Rechtsprechung zum politischen Beamten treu. Die Kritik an dem Beschluss schießt aus allen Rohren – aber mit Platzpatronen. Die Entscheidung geht den überfälligen Schritt, einer Politik durch Köpfe im gesetzesvollziehenden Teil der Exekutive die Grenzen aufzuzeigen. Amtscourage, nicht politische Konformität, ist das Leitbild des Personals der Republik.

Verlockung der Macht

Ein Ministerium mit den „eigenen Leuten“ zu besetzen, ist eine Verlockung für jede Regierungspartei. Am Beispiel Thüringen lässt sich derzeit das breite Arsenal der sauberen und der unsauberen Praktiken nachvollziehen, die Beamtenapparate mit dem parteieigenen Öl gefügig zu machen. Während das beamtenrechtliche Korsett um die politischen Beamten an den Spitzen der Ministerien locker sitzt, ist das Einschleusen von (partei-)politisch rekrutiertem Personal in den ministerialen Beamtenapparat auf unteren Ebenen viel bedenklicher, spielt er sich doch unter dem Radar des medialen Interesses ab.

Administrierte Freiheitschancen

Klimaneutralität als alternativloses Ziel politischen Handelns hat jetzt das höchstrichterliche Plazet. Zugleich befördert die neue intergenerationale Vorwirkungsdogmatik einen klimapolitischen Unilateralismus, der so manche ökonomische Binsenweisheit in den Wind schlägt: Trittbrettfahren und carbon leakage werden bei unilateralem Vorpreschen noch für klimapolitische Ernüchterung sorgen.

Ultra schwierig

„Legal nationalism“, „BVerfG goes nuclear“, „konfuses Urteil“ – trifft die schrille Kritik wirklich den Kern dieses Urteils? Nüchtern betrachtet bleibt es ein aufsehenerregendes Urteil, das aber weder einen kategorialen Bruch des gewachsenen Kooperationsverhältnisses zwischen Karlsruhe und Luxemburg bedeutet, noch der EZB eine ordoliberale Zwangsjacke verabreicht.

Krisenmanagement für Jurist_innen

Der Vorwurf der Machtversessenheit, das Raunen über den selbstbestimmten Ausnahmezustand, ein Entsetzen über die Selbstverzwergung, in die sich das Parlament gegenüber dem ministerialen Aktivismus fügt – der Diskursbeitrag der Rechtswissenschaft in der Corona-Krise ist der des erhobenen Zeigefingers. Wo, will man den juristischen Mahnrufen entgegenhalten, bleibt denn der konstruktive und lösungsorientierte Beitrag des Rechts zur Krisenbewältigung?