Unfriedlichkeit statt Verhinderungsblockade
Die Polizeifestigkeit der Versammlung gehörte bislang zu den Grundpfeilern des deutschen Versammlungsrechts. Danach muss die zuständige Behörde eine Versammlung zunächst auflösen, bevor sie weitergehende Maßnahmen ergreifen darf. Diese schlichte Schrittfolge bereitet den handelnden Behörden in der Praxis dennoch oftmals erstaunliche Schwierigkeiten. Dieses Problem steht auch im Zentrum der Entscheidung des BVerwG vom 27. März 2024.
