Verrechtlichte Kontrolle
Ich plädiere dafür, dass im stärkeren Maße als bisher auch im Hinblick auf Auslandseinsätze eine Gewaltenteilung erfolgen sollte. Zu den bisher in die Entscheidung über Auslandseinsätze primär eingebundenen Akteuren – Bundesregierung und Bundestag – sollte zur Klärung aufgeworfener verfassungsrechtlicher Fragen auch das Bundesverfassungsgericht eine klarere Zuständigkeitsgrundlage erhalten. Hierdurch kann der verfassungsrechtliche Rahmen konkretisiert und langfristig gestärkt werden.
