Articles for author: Christoph Gusy

Verbotene Vereinsmedien

In der Auseinandersetzung mit den Gegnern der Verfassung beweist und bewährt sich der demokratische Rechtsstaat. Auch dort, wo der Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zweifelsfrei festgestellt ist, sind die Voraussetzungen und Grenzen des Grundgesetzes selbst und der Gesetze zum Schutz der Verfassung einzuhalten. Wenig kann den Verfassungsschutz stärker delegitimieren als administrative Maßnahmen, welche rechtswidrig ergehen und später von den Gerichten beanstandet werden.

Ende der Krise ohne Ende des Krisenrechts?

Die Pandemie geht, das Lernen geht weiter – oder genauer sagt: beginnt erst richtig. Ausnahmesituationen weisen drei riskante Zonen auf: Den Übergang in das Sonderrecht, die Begrenzung des Sonderrechts und den Ausstieg aus dem Sonder- in den Normalfall. Sie alle haben sich in der Bundesrepublik nach den Vorgaben des Grundgesetzes zu vollziehen. Denn Pandemie und Katstrophen sind Ausnahmesituationen im Recht, nicht vom Recht; nach der Verfassung, nicht von der Verfassung.

Absonderung – Quarantäne – Polizeigewahrsam?

§ 30 InfektionsschutzG regelt Mehrfaches: Die Absonderung, also eine Art Kontaktverbot; ihre Durchführung in einem Krankenhaus oder einer Einrichtung, dazu kann auch die eigene Wohnung zählen; schließlich deren zwangsweise Durchsetzung durch Unterbringung. Quarantäne und Unterbindungsgewahrsam sind aber rechtlich unterschiedliche Materien mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

Grundrechtsentzug gegen Rechtextremisten – Die stumpfe Waffe der streitbaren Demokratie

Bundesinnenminister Seehofer möchte den Vorschlag prüfen, Demokratiefeinden Grundrechte zu entziehen. Einen entsprechenden Vorstoß hatte der ehemalige CDU-Generalsekretär Peter Tauber unternommen. Diese Drohung ist indes nicht viel Anderes als eine symbolische Geste, noch dazu eher eine der Gelegenheit denn der Stärke. Gegen Demokratiefeinde müssen andere Konzepte her.