Umsetzung verboten?
Die neuen Rechtsakte der GEAS-Reform enthalten über 500 Seiten Text. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, das unionsrechtliche Normwiederholungsverbot gebiete es, möglichst wenig davon im nationalen Recht zu duplizieren. Allerdings sprechen der Grundsatz der praktischen Wirksamkeit und der Normenklarheit bei einem so komplexen Gesamtsystem wie dem GEAS eher für eine umfangreiche Wiederholungsgesetzgebung. Auf die Regelungs- und Verweisungstechnik kommt es an.
