Articles for author: Constantin Hruschka

Binnengrenze ≠ Außengrenze: Klärendes vom EuGH zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen

Wenn ein Mitgliedstaat wieder Grenzkontrollen einführt, dann wird damit nicht aus einer EU-Binnengrenze eine Außengrenze. Mit dem Urteil Arib hat der EuGH heute entschieden, dass die Ausnahmen in der Rückführungsrichtlinie bei Binnengrenzkontrollen keine Anwendung finden, da diese nicht mit den Kontrollen an den Außengrenzen vergleichbar sind. Selbst in unmittelbarer Nähe der Binnengrenze befindet sich die Person bereits auf dem Territorium des kontrollierenden Mitgliedstaates. Damit hat der EuGH klargestellt, dass sich die „Fiktion der Nichteinreise“ des Flughafentransits oder die sog. „carrier sanctions“ nicht auf die Situation bei einer erlaubten Binnengrenzkontrolle übertragen lassen, und damit den Schengen-Raum als gemeinsamen europäischen Freizügigkeitsraum gestärkt.

Voller Rechtsschutz! Abschiebungen sind auch nach verweigertem Eilrechtsschutz europarechtswidrig

Der asylrechtliche Eilrechtsschutz gem. § 36 AsylG ist europarechtlich nicht ausreichend, um die Vollziehbarkeit der Abschiebung zu begründen. Vielmehr ist es erforderlich, dass der asylsuchenden Person in allen asylrechtlichen Gerichtsverfahren ein volles Klageverfahren zur Verfügung steht. Eine vorherige Abschiebung ist europarechtswidrig.

Den Behörden Beine machen: Das EuGH-Urteil zur Familien­zusammen­führung von Flüchtlingen

Der EuGH hat am 12. April 2018 im Urteil A und S den Familiennachzug von Eltern zu unbegleiteten Kindern maßgeblich erleichtert und dabei insbesondere die Frage geklärt, zu welchem Zeitpunkt die Person unter 18 Jahre alt gewesen sein muss. In dogmatisch überzeugender Weise arbeitet der Europäische Gerichtshof heraus, dass auf den Zeitpunkt der Asylantragstellung abzustellen ist. Ist also die Person unter 18 Jahre alt, wenn sie einen Asylantrag stellt, dann ist sie für die Familienzusammenführung auch dann als minderjährig anzusehen, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig wird. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Praxis des Familiennachzugs zu unbegleiteten Minderjährigen. Mit der Entscheidung bestätigt der EuGH seine zunehmende grundrechtliche Orientierung in Migrationsfragen.

Klare Worte vom EuGH: bei Abschiebungen darf keine unmenschliche Behandlung drohen

Wenn im Dublin-System ein Flüchtling abgeschoben werden soll, muss sichergestellt sein, dass ihn keine unmenschliche Behandlung erwartet - im Einzelfall, nicht nur im Großen und Ganzen. So sieht man das nicht nur in Straßburg, sondern auch in Luxemburg. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt klargestellt und damit allen, die eine Absetzbewegung vom EGMR vermutet hatten, eine grundrechtliche Lehrstunde erteilt.