Fiktion versus Faktizität
Das mit der „Esra“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgeworfene Kernproblem der Kollision von Kunstfreiheit und Allgemeinem Persönlichkeitsrecht wurzelt in einer komplexen Mehrdimensionalität. Kunst und künstlerische Literatur sind als eine von der Realität abgehobene Dimension zu begreifen, die man – um die berühmte Formulierung der früheren Bundesverfassungsrichterin Rupp-von Brünneck aufzugreifen – nicht mit der „Elle der Realität“ messen dürfe (Sondervotum Rupp-von Brünneck, BVerfGE 30, 173 Tz. 113). Die andere Dimension bildet die reale Lebenswirklichkeit mit tatsächlichen Personen und Geschehnissen, die im Übrigen zulässigerweise als Vorbild für fiktionale Figuren herangezogen werden können. Fiktion versus Faktizität – auf diese Formel lässt sich das Spannungsverhältnis bringen, ... continue reading
