Wer darf wen „diskriminieren“?
Seit das Bundesverfassungsgericht in seinem Stadionverbotsbeschluss aus dem April 2018 die kategoriale Differenzierung zwischen Staat und Privaten aufgeweicht hat, ist unsicher geworden, wer eigentlich wen, wie und warum „diskriminieren“ darf. Der Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer in Sachen Hotelverbot eines früheren NPD-Bundesvorsitzenden trägt auch nicht zu mehr Klarheit bei.
