Neues vom Glossator (16): In zerstreuter Verfassung
Über Konzentration und Zerstreuung, Urkunde und Schrift, Lerche und Isensee.
Über Konzentration und Zerstreuung, Urkunde und Schrift, Lerche und Isensee.
So, wie Unterscheidungen etwas spalten, sind Fußnoten auch Teile eines gespaltenen Textes. Sie arbeiten an der Normativität mit. Ich mache das als Glossator, also an einem beispielhaften Text.
Von Organen und Maschinen, Gesetzen und Polypen, Rudolf Jhering und Roger Caillois.
Mir fällt in dieser Woche, in der nicht nur im Netz darüber diskutiert wurde, was eigentlich gefährlich sei, Menschen in Schlauchbooten oder die Lifeline, und in der darüber diskutiert wurde, ob man nicht lieber ein paar absaufen lässt, damit die anderen gewarnt seien, nicht viel mehr ein, als in die Gründe und Abgründe Europas zu schauen.
Vernünftig sein, lässig bleiben, bleiben lassen, nichts wollen, das Nichts wollen.
Über Gesetz und Recht, Fabian und Steinhauer, Bobbio und Grimm, Luhmann und Foucault (und Steinhauer), und warum deutsche Staatsrechtslehrer so selten in der ersten Person Singular schreiben.
1. Wenn Rechtstexte auf literarische Texte treffen, dann treffen Wahrheitsformen aufeinander. Es treffen unterschiedliche Weisen, Wahrheit zu produzieren, aufeinander. Zu den zahlreichen Unterschieden gehören, historisch bedingt, unterschiedliche Stile, die sich um die Objektivierung und ‚Subjektivierung‘ der Aussagen bilden. Das fängt bei den banalen „wir“ und „man“ rechtswissenschaftlicher Texte an, geht über allgemein gehaltene, enthistorisierende und systematisierende Definitionen bis zu einem Fussnotenapparat, der in manchen Rechtstexten beinahe jede Aussage als nachweisbare Aussage absichern soll. Die Rechtswissenschaft, zumal die deutsche, pflegt bei ihren Wahrheitsformen objektivierende Stile, die Literaturwissenschaft tut das nicht, nicht in dem Maße, sie lässt das Subjekt stärker in die ... continue reading
Die Verkleidung des Richters und die Verkleidung der Muslima sind ähnlich, weil sie beide aus einer Abschirmung rühren, die auf gleiche Weise dogmatisch besetzt ist. Auch wenn, zumindest in der deutschen Übersetzung des Koran, mit der Bedeckung der Haare die Keuschheit, Sittsamkeit oder Schamhaftigkeit der Frau und mit der Verkleidung des Richters seine Neutralität symbolisiert oder umgesetzt werden soll, gibt es doch eine Entsprechung, und die liegt in der Abschirmung. Wenn man hijab mit Absperrung oder Verhüllung übersetzt, wie das einige vorschlagen, dann tragen Richter auch einen hijab.
Die gleichgeschlechtliche Ehe wurde vom Gesetzgeber endlich anerkannt, auch das Verfassungsgericht wird dagegen nichts mehr unternehmen können, das hoffe ich zumindest. Wer seine Zeichen und Gesetze dennoch exklusiv halten will, sollte darum darüber nachdenken, auf Alternativbegriffe zur Ehe umzusteigen.
Tag für Tag schreiben Verfassungsjuristen auf einem Blog, der sich „Verfassungsblog“ nennt. Sein Signet ist das VB. Wozu eigentlich VB, wenn es doch auch ohne geht?