Gesichert rechtsextremistisch, gesichert verboten?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Nach einer Pressemitteilung kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass in der AfD als Gesamtpartei ein „ethnisch-abstammungsmäßige[s] Volksverständnis“ vorherrsche, das mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nicht vereinbar sei. Seitdem wird über ein AfD-Verbot diskutiert, oft ohne zwischen den rechtlichen Anforderungen für die Einstufung einerseits und für das Parteiverbot andererseits zu unterscheiden. Bei der Einstufung einer Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz handelt es sich allerdings nur um eine behördliche Einschätzung, die für ein etwaiges Parteiverbotsverfahren keine Bindungswirkung hat.
