Brexit ohne Bundestag!
Bei genauer Betrachtung der unionsrechtlichen Ausgestaltung des Austrittsprozesses ist der Deutsche Bundestag hier kein bestimmender Akteur: Kein einziger Verfahrensschritt bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung, und der Bundestag kann der Bundesregierung auch keine verbindlichen Verhandlungsmandate erteilen.
