Nur wer Fiktion Fiktion sein lässt, kann Tatsachen Tatsachen sein lassen
Als Buchverleger habe ich die gerichtlichen Auseinandersetzungen in den verschiedenen Instanzen um den Verbotsantrag gegen Maxim Billers Roman „Esra“ vor allen Dingen deshalb in so unangenehmer Erinnerung, weil die Anwälte der Kläger von der ersten Sekunde an auf oft unerträgliche Weise den Kunstcharakter des Romans leugneten und dem Autor (und dem Verlag) unterstellten, mit dem Buch einen kaum verdeckten Anschlag auf die Würde realer Personen begangen zu haben. Die Debatte mit den mal mehr oder weniger, aber stets ignoranten Richtern der Landes- und Oberlandesgerichte drehte sich in immer demselben Kreis: der Autor, der Verlag und der Anwalt erläuterten umfänglich am ... continue reading
