Articles for author: Hendrik Henze

The Contingency of Governance in the EU

Administrative lawyers are of course aware that the techniques they study and use have existed in different historical periods and have been deployed in different political regimes. But these comparative referents tend to disappear too quickly when it comes to deriving from the governance virtues of the EU, practiced by its institutions and agencies, and the law that may incorporate them, the ability to transform the constitutional characteristics of a political system.

Systematische Diskriminierung oder nur rechtswidrige Praxis?

Im Juni 2020 trennte das Jugendamt Frankfurt a.M. eine Romni von ihrem neugeborenen Kind, nachdem sie aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht mehr ihrer Tätigkeit als Sexarbeiterin nachgehen konnte. Ausschlaggebend für die Trennung waren die sozioökonomischen Verhältnisse der Mutter. Diese und die dadurch bedingte (drohende) Obdachlosigkeit für sich genommen können aber eine Inobhutnahme von Kindern durch das Jugendamt grundsätzlich nicht rechtfertigen.

Toter Winkel

Allein in Berlin sind in diesem Jahr bereits fünfzehn Fahrradfahrer im Verkehr ums Leben gekommen, viele von ihnen bei Rechtsabbiegeunfällen mit Beteiligung von Lkw oder Bussen. Ab heute können die lokalen Behörden zu Rechtsabbiegeverboten für Lkw ohne Abbiegeassistenzsysteme ermächtigen und damit für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Und das sollten sie auch tun.

Juridifizierung von Symbolpolitik

Am 14. August veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Beschluss, der eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine nicht zur Entscheidung zuließ (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2020 - 1 BvR 2067/17, 1 BvR 424/18, 1 BvR 423/18). Damit bestätigte die Kammer, dass die Mitglieder nicht verbotener Chapter eines Vereins Kennzeichen eines verbotenen Chapters wie die Kutte oder eine Tätowierung nicht mehr tragen dürfen. Der Kern der Begründung des BVerfG: Wenn ein legaler Verein das Logo eines verbotenen Vereins benutze, identifiziert er sich auch mit dessen strafbaren Aktivitäten. Bei näherer Betrachtung erweist sich die Begründung als realitätsfremd und nicht stichhaltig.