Schutzlos in Karlsruhe
In einer kürzlich veröffentlichten Eilentscheidung zum Digitale-Versorgung-Gesetz stecken zwei grundlegende Maßstabsverschiebungen, die weit über das konkrete Verfahren hinausweisen: In prozessualer Sicht hat das BVerfG den Prüfungsmaßstab für Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz massiv zu Lasten des Antragstellers verschoben - und in materieller Hinsicht erschüttert es das Datenschutzrecht in seinen Grundfesten.
