Articles for author: Isabel Kienzle

Feeble Recognition of a Systematic Pushback Practice

In A.R.E. v. Greece and G.R.J. v. Greece, jointly published at the beginning of 2025, the European Court of Human Rights (ECtHR) finally acknowledged Greece’s long-standing systematic practice of violently pushing people back at its land and sea borders. While this is already remarkable, both rulings stand out for the Court’s thorough evidentiary analysis and new standards for proving pushbacks. However, the ECtHR failed to fully incorporate the context of a systematic practice, instead maintaining a high threshold for evidencing individual instances of pushbacks.

Freies Ermessen im Freistaat Thüringen?

Trotz breitem sozialwissenschaftlichem Konsens, dass die Übernahme rechter Themen Wähler*innen nicht zurückholt, greifen demokratische Parteien zunehmend rechte Narrative und Forderungen auf. Wenn Rechtsextreme aufenthaltsrechtliche Normen auslegen und anwenden, steht zu befürchten, dass anstelle von Normzweck sowie grund- und menschenrechtlicher Erwägungen sachfremde, migrationsfeindliche Überzeugungen die Rechtsanwendung leiten. Die bundesgesetzlichen Vorgaben laufen dabei Gefahr, umgangen und ihre Spielräume missbraucht zu werden.

Zwischen Symbolpolitik und Verschärfung

Vergangene Woche verständigte sich die Regierungskoalition auf ein Maßnahmenpaket zur Reform des Asylrechts, das medial vielfach unter dem Topos „schnellere Abschiebungen“ diskutiert wurde (siehe hier und hier). Die Änderungsvorschläge zeigen im Detail jedoch in sehr verschiedene Richtungen und enthalten sowohl Verschärfungen als auch punktuelle Erleichterungen. In Teilen sind sie rein symbolpolitischer Natur, enthalten aber auch spürbare Verschärfungen gegenüber Schutzsuchenden. Dabei simulieren die Vorschläge allerdings nur politische Handlungsfähigkeit und drohen gerade dadurch die Wahrnehmung politischer Lähmung zu verstärken.

Chancen-Gleichheit für Geduldete?

Neben dem X. Gesetz zur Beschleunigung von Asylverfahren hat der Bundestag am heutigen Freitag auch das sog. Chancen-Aufenthaltsrecht (CAR) für langjährig Geduldete beschlossen. Damit endet ein rund einjähriger Prozess, während dessen das CAR bereits früh eine Kontroverse hervorrief: Zahlreiche Bundesländer erließen sog. Vorgriffserlasse, die potentielle Adressat*innen des CAR bis zu dessen Inkrafttreten vor einer Abschiebung schützen sollten. Andere Länder setzten ihre Abschiebepraxis unbeirrt fort – gerade gegenüber potentiellen Adressat*innen. Der folgende Beitrag setzt sich mit dieser Praxis kritisch auseinander und zeigt auf, dass das CAR bereits vor Inkrafttreten eine Vorwirkung in Form eines Frustrationsverbotes entfaltete, das Ausländerbehörden irreversible aufenthaltsbeendende Maßnahmen untersagt.